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Rund 31.000 Euro Sozialversicherungsschaden;

Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafe

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(ots) -
Der beschuldigte Geschäftsmann hatte von Februar 2012 bis Juni
2014 einen als Bauhelfer beschäftigten Arbeitnehmer weder zur
Sozialversicherung angemeldet noch die fälligen
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.

Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Dortmund verhängte das Amtsgericht Hagen wegen
Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen eine Freiheitsstrafe
von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

"Die Verhängung einer Freiheitsstrafe und deren Länge ist
bemerkenswert, zumal der Angeklagte bis dahin strafrechtlich noch
nicht in Erscheinung getreten war" so Karl-Heinz Schultz, Leiter der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Hagen. "Ausschlaggebend für
das Urteil waren der hohe Gesamtschaden und der lange Tatzeitraum" so
Schultz weiter.

Am 23. März 2018 wurde das Urteil des Amtsgerichts Hagen gegen
den Gewerbetreibenden rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.05.2018 - 10:05 Uhr
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