Mainz-Altstadt - Verkehrsunfallflucht
(ots) - Am gestrigen Montag, 14.05.2018, meldet gegen 14:00
Uhr ein Zeuge der Polizei, dass es in der Kaiser-Friedrich-Straße
soeben zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen sei. Die Fahrerin eines
VW Golf habe beim Versuch, aus Queraufstellung auszuparken, einen
daneben stehenden Opel Corsa beschädigt. Trotz Ansprache durch den
Zeugen habe sich die VW-Fahrerin von der Örtlichkeit entfernt, ohne
sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Über die Schadenshöhe
können derzeit noch keinerlei Angaben gemacht werden.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor.
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Datum: 15.05.2018 - 11:10 Uhr
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