Kontrolle während der Tunnelsperrung
(ots) - 16. Mai 2018, 00.30 - 2.30 Uhr Auch in
der zweiten Nacht der Tunnelsperrung wurde das Nachtfahrverbot für
Lkws überwacht, sowie eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen. Es
ergaben sich fünf Geschwindigkeitsverstöße. Der schnellste Autofahrer
war mit 88 Stundenkilometer (bei erlaubten 50) unterwegs, was ein
Bußgeld über 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich
zieht. Zwei Fernfahrer verstießen gegen das Nachtfahrverbot. Da die
Fahrer aus dem Ausland kamen, wurde bei ihnen eine
Sicherheitsleistung in Höhe des erwarteten Bußgeldes plus
Verwaltungsgebühr (100 Euro) einbehalten. Ein weiterer Fernfahrer
musste die Fahrt unterbrechen und eine Pause einlegen, weil er zu
lange hinter dem Steuer saß.
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Datum: 16.05.2018 - 08:07 Uhr
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