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Auch Strandgut unterliegt dem Artenschutz - Delfin-Schädel aus Thailand im Paket

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(ots) -
Am Nürnberger Zollamt Hafen wurde am Montag ein Delfin-Schädel aus
Thailand sichergestellt.

Die Empfängerin war selbst überrascht als sie das Paket beim
Zollamt öffnete. Ein Bekannter der jungen Frau, der in Thailand lebt,
fand den Delfin-Schädel wohl am Strand und wollte ihr diesen
schenken. Da allerdings alle Delfinarten nach dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen streng geschützt sind, benötigt man für die
Einfuhr entsprechende Genehmigungen. Diese werden für Delfine jedoch
nur für wissenschaftliche Zwecke ausgestellt, so dass die Zöllner das
"Überraschungsgeschenk" beschlagnahmten.

Der jungen Frau droht nun ein Bußgeld, über das das Bundesamt für
Naturschutz entscheiden wird.

In diesem Zusammenhang weist das Hauptzollamt Nürnberg auf den
Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai hin.
Weltweit sind inzwischen circa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten
im Bestand gefährdet oder akut vom Aussterben bedroht.

Durch die unbedachte Mitnahme und den Kauf von Pflanzen oder
Tieren und Waren daraus wird die Artenvielfalt in den Urlaubsländern
erheblich gestört.

Reisende, die dennoch Erzeugnisse aus geschützten Arten
mitbringen, laufen Gefahr, dass diese bei der Einreise beschlagnahmt
und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld
gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Hierbei wird im Übrigen nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke
wie z.B. Strandgut oder gekaufte Waren handelt und auch Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.

Weitere Informationen zum Artenschutz unter www.zoll.de und
www.artenschutz-online.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Simone Tatay
Telefon: 0911-9463-1154
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de




www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.05.2018 - 10:17 Uhr
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