ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Der "Klick" als Selbstverständlichkeit - Gurtpflicht als Sicherheitsaspekt - 14 Menschen starben in den letzten drei Jahren, vermutlich weil sie nicht angeschnallt waren

ID: 1894275

(ots) -
Als die Gurtplicht im Jahr 1976 in Deutschland eingeführt wurde,
lehnten viele den Gurt ab. Inzwischen ist der damals entfachte
Glaubenskrieg zu Nutzen und Risiko beigelegt und das Anschnallen
sollte Routine sein. Die Erfahrungen der Polizei können diese Routine
leider nicht bei allen Fahrzeugführern bestätigen. Doch das sollte es
sein, denn ohne Gurt zu fahren stellt ein erhebliches Risiko für die
eigene Gesundheit dar. Bei 14 Unfällen in Mittelhessen starben
Menschen in den vergangenen drei Jahren vermutlich deshalb, weil sie
nicht angeschnallt waren.

*

Die Geschichte

Bereits 1974 wurde der Einbau von Sicherheitsgurten in allen
Neuwagen Pflicht. Zwei Jahre später folgte die Anschnallpflicht.
Zunächst jedoch gab es keine Konsequenzen für alle, die sich nicht
mit dem meist schwarzen Helfer anfreunden konnten. Erst 1984 erfolgte
die Einführung eines Bußgeldes.

Seit 1993 gibt es eine gesetzliche Regelung zum Schutz
Minderjähriger Mitfahrer, die seither in speziellen Sitzen in
Kraftfahrzeugen angeschnallt werden müssen.

*

Ohne Gurt begehen Insassen eine Ordnungswidrigkeit

Moderne Fahrzeuge weisen durch ein Warnsignal ihre Insassen auf
die Nutzung eines Gurtes hin. Doch diese Warnung nehmen nicht alle
Fahrteilnehmer ernst. Manche gehen soweit, den Sensor auszutricksen,
um das auf Dauer nervige Piepsen auszuschalten.

Während einige Fahrzeuginsassen den Gurt aus Bequemlichkeit oder
Überzeugung nicht verwenden, lassen sich andere von der
vermeintlichen Sicherheit durch diverse verbaute Airbags täuschen.
Doch nur in Kombination mit dem angelegten Gurt können Airbags in
Kraftfahrzeugen richtig wirken.

Eigentlich sollte es die persönliche Verantwortung über die eigene
Gesundheit sein, die klar macht, dass das Anlegen eines Gurtes ein




wichtiger Sicherheitsaspekt ist. Um diesen zu unterstreichen, wird
bei einem festgestellten Verstoß gegen die Gurtplicht ein
Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig. Auch wer den Sicherheitsgurt
nicht richtig anlegt - etwa unter dem Arm entlang - gilt als nicht
angeschnallt und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Regelungen
richten sich nach § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Aus
medizinischen Gründen ist es möglich von der Gurtplicht befreit zu
werden. Dazu bedarf es jedoch einer amtlichen Ausnahmegenehmigung.

*

Mit Kindern unterwegs

Nicht ausreichend können Kinder den Nutzen von Sicherheitsgurten
einschätzen. Die sie im Fahrzeug transportierenden Erwachsenen und
Eltern sind daher in der Verantwortung darauf zu achten, dass die
richtigen Sicherungseinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß
genutzt werden. Wer dabei mit gutem Vorbild vorangeht, macht es auch
für den Nachwuchs einfacher.

Kinder bis zu einer Größe von 1.50 m oder bis zum vollendeten 12.
Lebensjahr müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert
werden, führt der §21 StVO aus. Bei der Art und Beschaffenheit ist
insbesondere darauf zu achten, dass Gewicht und Größe des Kindes zum
ausgewählten Sitzmodell passen. Zudem muss Acht geben, wer einen
gebrauchten Sitz kauft. Dieser muss mit den aktuell gültigen
EC-Nummern (03 oder 04) gekennzeichnet sein, darf also nicht zu alt
sein.

Wer ein Kind nicht vorschriftmäßig im Kraftfahrzeug gesichert
transportiert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen.
Befindet sich das Kind ohne jede Sicherung im Kraftfahrzeug, sieht
der Tatbestandskatalog ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt im
Fahreignungsregister in Flensburg vor. Höhere Strafen sind es, wenn
sogar mehrere Kinder ohne vorgeschriebene Sicherung transportiert
werden.

*

Gurtnutzung und Unfälle

Wie viele Fahrzeuginsassen keinen Gurt anlegen, das stellt die
Polizei nicht nur bei den tagtäglich durchgeführten Kontrollen fest.
Auch bei Unfällen wird überprüft, ob der Sicherheitsgurt angelegt
wurde oder nicht. Leider lässt sich dies oft nicht mehr zweifelsfrei
feststellen. Bis zum Eintreffen der Polizei haben die
Unfallbeteiligten zumeist die Fahrzeuge verlassen oder konnten
zumindest den Gurt verändern, so dass meist von den Beamten nicht
mehr beurteilt werden kann, ob die Gurtpflicht beachtet wurde. Sicher
feststellen lässt sich dies leider oft nur dann, wenn die
Fahrzeuginsassen bei dem Unfall schwer verletzt oder sogar getötet
wurden.

14 Unfälle registrierte die Polizei in den vergangenen 3 Jahren in
Mittelhessen, bei denen Menschen ums Leben kamen, vermutlich weil sie
den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Allein fünf dieser Unfälle
ereigneten sich im Dienstgebiet der Polizeidirektion Wetterau.

Im Nachhinein lässt sich oft nicht mehr feststellen, ob das Leben
der Menschen hätte gerettet werden können, wenn sie angeschnallt
gewesen wären, vieles spricht aber dafür.

*

Kontrollen

In Mittelhessen werden tagtäglich Kontrollen durchgeführt, bei
denen nicht anschnallte Fahrzeuginsassen auf das eingegangene
Sicherheitsrisiko aufmerksam gemacht werden. Ob es eine nachhaltige
Wirkung bei ihnen hinterlässt, ist leider nicht nachvollziehbar. Es
bleibt ihnen auf jeden Fall zu wünschen!

Sylvia Frech, Pressesprecherin




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh(at)polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei

Original-Content von: Polizei Wetterau-Friedberg, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Graffiti- Sprayer im Bahnhof Bautzen unterwegs  VW-Caddy an Niederberger Grillhütte aufgebrochen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.05.2018 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1894275
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FB
Stadt:

Friedberg



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Der "Klick" als Selbstverständlichkeit - Gurtpflicht als Sicherheitsaspekt - 14 Menschen starben in den letzten drei Jahren, vermutlich weil sie nicht angeschnallt waren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Wetterau-Friedberg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizei Wetterau-Friedberg