Unfallflucht -ein Zettel reicht nicht aus
(ots) - Schloß Holte-Stukenbrock (JF) - Die 76-jährige
Fahrerin eines Toyotas beschädigte am Mittwochnachmittag (16.05.,
15.45 Uhr) beim Parken an der Bahnhofstraße einen dort abgestellten
Skoda.
Da die Frau in Eile war und in einen Bus steigen musste,
hinterließ sie nach dem Zusammenstoß einen Zettel mit ihren
Personalien an dem beschädigten Skoda und war der Annahme, dass es
ausreichen würde, die Polizei später nach ihrer Rückkehr zu
verständigen.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher
innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei
straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine
Unfallflucht behandelt.
Deshalb kann nur gelten:
Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am
Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.05.2018 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1894456
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unfallflucht -ein Zettel reicht nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).