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Fahrradfahren in der Fußgängerzone - nur wenn es erlaubt ist

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(ots) -
Immer wieder kommt es in der Trierer Fußgängerzone zu gefährlichen
Situation, wenn Fahrradfahrer zu schnell oder zu dicht an Fußgängern
vorbeifahren. Und das auch tagsüber, wenn das Befahren der
Fußgängerzone verboten ist. Alleine am vergangenen Dienstag, 15. Mai,
verwarnten Beamte der Polizeiwache Innenstadt 16 Radler, die trotz
Verbots durch die stark frequentierte Fußgängerzone fuhren. Dabei
sind die Regeln in der Trierer Fußgängerzone klar: zwischen 11 und 19
Uhr dürfen Fahrräder hier lediglich geschoben werden. Außerhalb
dieser Zeit dürfen Radler zwar mit ihrem Drahtesel durch die
Fußgängerzone fahren. Aber dann nur mit Schrittgeschwindigkeit, ohne
Fußgänger zu behindern oder gar zu gefährden. Denn hier gilt:
Fußgänger haben Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern.
"Gerade im Frühjahr und Sommer beobachten wir immer wieder
rücksichtslose Fahrradfahrer die zwischen Fußgängern,
Geschäftsauslagen und Flächen der Außengastronomie geradezu im Slalom
fahren," sagt Polizeihauptkommissar Siegfried Müller von der
Polizeiwache Innenstadt, "besonders gefährlich kann dieses Verhalten
für alte Menschen oder Kinder sein." Zwar seien im vergangenen Jahr
lediglich zwei entsprechende Verkehrsunfälle in der Fußgängerzone
aufgenommen worden aber die Beschwerden über rücksichtlose
Fahrradfahrer in der Fußgängerzone seien im Frühjahr wieder
angestiegen.

Die Polizeiwache Innenstadt weist daraufhin, dass auch zukünftig
vermehrt Kontrolle bzgl. des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone
durchgeführt werden. Fahren Fahrradfahrer verbotenerweise durch die
Fußgängerzone kann das mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 30 Euro
geahndet werden.




Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de




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Datum: 17.05.2018 - 14:22 Uhr
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