Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis: 32-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des Diebstahls in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums
Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht
Mannheim Haftbefehl gegen einen 32-jährigen georgischen
Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des
Diebstahls.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 15.05.2018 kurz vor 15 Uhr
insgesamt acht hochwertige Parfums im Wert von über 800,- Euro aus
einem Drogeriemarkt in Schwetzingen entwendet zu haben. Zur
Tatbegehung steckte er die Parfums in eine präparierte Tasche, die
den elektronischen Diebstahlsschutz aufhob. Der Täter wurde vor dem
Verlassen des Drogeriemarktes von einem Ladendetektiv angesprochen
und versuchte in der Folge aus dem Markt zu fliehen. Ein
Drogeriemarktmitarbeiter konnte den Ladendieb jedoch aufhalten und
schließlich Polizeibeamten des Polizeireviers Schwetzingen übergeben.
Der 32-Jährige wird beschuldigt gewerbsmäßig gehandelt zu haben um
sich oder Dritten die fremden Sachen rechtwidrig zuzueignen. Er hatte
die Absicht sich durch die Tat und wiederholter Begehung von
Diebstahlstaten eine Einnahmequelle von Dauer und einigem Umfang zu
verschaffen.
Der 32- jährigen georgische Staatsangehörige wurde am 16.05.2018
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gewerbsmäßigen
besonders schweren Fall des Diebstahls der Ermittlungsrichterin des
Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Diese erließ gegen den Mann
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt
verbracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des
Polizeireviers Schwetzingen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 17.05.2018 - 14:35 Uhr
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