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Kleine Ursache - große Wirkung: 800 Euro Geldauflage wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr

ID: 1895369

(ots) -
Das Amtsgericht Augsburg erwirkte am Donnerstag (17. Mai) bei
einem 21-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg, der sich am 30.
September letzten Jahres alkoholisiert im Bereich der Münchner
Hackerbrücke bewegte, wegen Gefährlichen Eingriffs in den
Bahnverkehr, eine Geldauflage von 800 Euro.

An der Hackerbrücke abfahrende Oktoberfestbesucher sowie Reisende,
die viele Minuten in einer S-Bahn verweilen mussten, erinnern sich
bestimmt noch an Samstagabend, den 30. September letzten Jahres. Kurz
nach Mitternacht musste eine S-Bahn zwangsgebremst werden, weil sich
"Personen im Gleis" befanden. Mitarbeiter der Deutsche Bahn
Sicherheit und Beamte der Bundespolizei griffen im Gleisbereich vor
dem Hauptbahnhof einen alkoholisierten 20-Jährigen auf.

Der mit 2,18 Promille Alkoholisierte konnte sich am 17. Mai vor
dem Amtsgericht Augsburg an Einzelheiten dieser Phase seines
"Wiesnbesuchs" nicht mehr erinnern. Kein Wunder! Im Polizeibericht
stand u.a.: erhebliche Anzeichen einer Alkoholisierung - Motorik und
Gestik auffallend langsam, die Sprache verwaschen bis lallend. Er
wusste aber noch von einem Anruf seiner Freunde. Da befand er sich im
Gleisbereich - sie fragten wo er sei, denn er hätte doch die Tickets
für alle einstecken.

Für sein Verhalten entschuldigte sich der reuige junge Mann, dem
die ganze Angelegenheit, die vor Gericht erörtert wurde, peinlich
war. In der notgebremsten S-Bahn wurde glücklicherweise niemand
verletzt. Die Streckensperrung dauerte rund 25 Minuten. Vor Gericht
stand Dann die Frage im Vordergrund, ob für den damals 20-Jährigen
Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft erkannte bei dem Industrieelektriker kein
jugendtypisches Verhalten und forderte eine Verurteilung zu einer
Geldstrafte in Höhe von 50 Tagessätzen à 55 Euro




(Gesamtstrafenforderung 2.750 EUR). Doch das Gericht hatte ein
Einsehen und folgte der Argumentation der Jugendgerichtshilfe.

Das Verfahren gegen den geständigen Sünder wurde gegen eine
Geldauflage in Höhe von 800 EUR zugunsten der Brücke e.v. Augsburg,
eingestellt. Der Schwabe, von der Forderung der Staatsanwaltschaft
sichtbar überrascht, nahm das Urteil postwendend an, womit es sofort
rechtskräftig wurde.

Ob auf den jungen Mann noch zivilrechtliche Forderungen der
Deutsche Bahn AG zukommen ist nicht bekannt.

Für die Münchner Bundespolizei ist dieses Urteil (insbesondere
verbunden mit der Forderung der Staatsanwaltschaft) einmal mehr ein
Beleg dafür, dass "Gleisläufer" für ihr Tun auch strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden. Da sich zur Oktoberfestzeit gegen
Mitternacht u.a. auch zahlreiche, z.T. stark alkoholisierte Personen
in der zwangsgebremsten S-Bahn befanden, grenzte es fast an ein
Wunder, dass niemand in der S-Bahn verletzt wurde.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

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polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
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räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
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Datum: 18.05.2018 - 12:28 Uhr
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