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Hamburg Airport: Bundespolizei entdeckt Butterflymesser im Koffer und im Handgepäck

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(ots) -
Als heute Morgen ein 15-Jähriger mit seiner Mutter zur
Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg erschien, ahnte er
vermutlich noch nicht, was dort folgen würde.

Der Junge legte seinen dunklen Rucksack in die für die Kontrolle
vorgesehene Box und durchschritt die Personenkontrolle. Der
Luftsicherheitsassistent überprüfte währenddessen das Handgepäck.
Beim Betrachten des Monitors hatte er einen Verdacht und bat den
15-Jährigen zur Handgepäcknachschau. Bei der manuellen Kontrolle
bestätigte sich der Verdacht. Im Rucksack des 15-Jährigen befand sich
ein Butterflymesser. Der Junge und die mitreisende Mutter wirkten
überrascht. Wem genau das Messer gehörte, konnte der Junge nicht
sicher beantworten. Das Butterflymesser wurde sichergestellt. Zudem
folgte eine Strafanzeige durch die Bundespolizei. Den Flug haben
Mutter und Sohn nicht mehr rechtzeitig erreicht.

Bereits gestern fiel ein junger Mann ebenfalls wegen eines
Butterflymessers am Flughafen Hamburg auf. Er hatte es nicht in
seinem Handgepäck, sondern in seinem Koffer verstaut. Bei der
Reisegepäckkotrolle durch die Bundespolizei fiel es aber auf. Der
Passagier wurde durch die Bundespolizei noch einmal zu seinem
Gepäckstück gebeten. Dort bestätigte sich ebenfalls der Verdacht,
dass es sich um ein verbotenes Messer handelt. Es wurde daher durch
die Bundespolizei sichergestellt. Der 22-Jährige erhielt eine
Strafanzeige und durfte nach den polizeilichen Maßnahmen seinen Weg
fortsetzen.

Ein Butterflymesser ist ein verbotener Gegenstand nach dem
Waffengesetz. Schon der Besitz und nicht nur das Führen ist in
Deutschland verboten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de




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Datum: 18.05.2018 - 13:19 Uhr
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