Messer im Handgepäck führt zur Anzeige
(ots) - Heute früh, gegen 4:45 Uhr, stellten
Luftsicherheitsassistenten am Flughafen Erfurt-Weimar ein
Einhandmesser im Handgepäck eines Flugreisenden fest. Dieses war beim
Röntgen des Rucksacks eines 56-jährigen Deutschen aufgefallen. Weil
das Führen eines derartigen Messers in der Öffentlichkeit verboten
ist, leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann ein. Außerdem
stellt das Messer einen verbotenen Gegenstand nach dem
Luftsicherheitsgesetz dar und darf nicht in Luftfahrzeuge und in den
nicht allgemein zugänglichen Bereich von Flugplätzen im Handgepäck
mitgeführt oder an sich getragen werden. Das Messer wurde
sichergestellt. Seine Reise nach Heraklion konnte der Mann
fortsetzen.
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Datum: 18.05.2018 - 14:30 Uhr
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