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Ennepe-Ruhr-Kreis- Verkehrsunfallflucht - immer wieder aktuell

ID: 1897545

(ots) -
Wer wünscht sich das: Man kommt zu seinem geparkten Fahrzeug und
stellt eine frische Unfallbeschädigung fest. Abgefahrene
Außenspiegel, Dellen im Stoßfänger, Kratzer an der Fahrzeugseite, ...
die Liste der gemeldeten Schäden ist lang. Allein am letzten langen
Wochenende wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis 14 Verkehrsunfälle gemeldet,
bei denen sich der Unfallverursacher entfernt hat, ohne sich um den
entstandenen Schaden zu kümmern. Nachvollziehbar ist das nicht, ist
doch jedes Fahrzeug für solche Fälle pflichtversichert: bei Schäden,
die an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden, greift
die Haftpflichtversicherung. Ohne diese kann ein Fahrzeug nicht
ordnungsgemäß zugelassen werden. Die Behebung des eigenen Schadens
muss man - je nach Versicherungsumfang - aus eigener Tasche zahlen.
Aber das muss man ja auch, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort
entfernt. Was also tun, wenn man tatsächlich ein fremdes Fahrzeug
beschädigt hat und der Fahrer selbst nicht vor Ort ist? - 1) Warten!
Ist der anstehende Termin auch noch so wichtig, der Führerschein und
eine "reine" Polizeiakte sind wohl wichtiger?! 2) Bleiben Sie im
Sichtbereich! Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht drei Straßen weiter, um
bei der Rückkehr zum Unfallort festzustellen, dass der Geschädigte
nicht mehr vor Ort (und vermutlich schon auf dem Weg zur Polizei)
ist. 3) Eine Notiz am beschädigten Fahrzeug reicht NICHT aus! 4) Ist
kein Verantwortlicher für das beschädigte Fahrzeug vor Ort, rufen Sie
die Polizei! Die Beamten nehmen die Unfallspuren sowie Ihre
Personalien auf und leiten sie an den Geschädigten weiter.
Anschließend können Sie ihre Fahrt fortsetzen, ohne sich Sorgen wegen
möglicher Folgen machen zu müssen. Und wenn nicht? - Die
Verkehrsunfallflucht ist, selbst bei kleinsten Schäden, nicht nur
ärgerlich, sondern auch eine Straftat, die von der Polizei und der




Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Es droht Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zusätzlich kann, je nach Art und
Höhe des verursachten Schadens, der Führerschein eingezogen werden.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 01525/4765005
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis(at)polizei.nrw.de

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Datum: 22.05.2018 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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