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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover im Zeitraum 25. bis 27. Mai 2018 im Hauptbahnhof Hamburg.

ID: 1898454

(ots) -
Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum
Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und
Stichwaffen, Messern aller Art im Zeitraum 25. bis 27. Mai 2018 im
Hauptbahnhof Hamburg.

Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher
Werkzeuge charakterisieren die polizeiliche Lage im
bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen das
subjektive Sicherheitsgefühl von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Hamburg
konnte festgestellt werden, dass bei polizeilichen Sachverhalten
vermehrt Messer mitgeführt und in Einzelfällen auch benutzt werden.
Dies ist insbesondere in den Abend- und Nachtstunden an den
Wochenenden feststellbar.

Insbesondere an einem hochfrequentierten Bahnhof wie in Hamburg
stellt dieses eine erhebliche Gefahr für Reisende dar.

In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover
auch zur Aufhellung des Dunkelfeldes ein temporäres Mitführverbot von
Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie
von Messern aller Art für alle Personen ausgesprochen, die sich im
Hauptbahnhof Hamburg aufhalten.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt
werden. Gegen den Betroffenen kann darüber hinaus ein Hausverbot für
den Hauptbahnhof Hamburg erlassen werden. Die Bundespolizei wird
darüber hinaus anlassbezogen einen zukünftigen Beförderungsausschluss
durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung
Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung anregen.

Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz (WaffG)
werden gesondert verfolgt.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung
überwachen.

Die Verbote gelten am kommenden Wochenende im Zeitraum -Freitag,




25. Mai 2018 ab 20:00 Uhr bis Samstag, den 26. Mai 2018, 06:00 Uhr
sowie am -Samstag, 26. Mai 2018 ab 18:00 Uhr bis Sonntag, den 27.
Mai 2018, 06:00 Uhr.

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage
(Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Die Bundespolizei bittet alle Reisenden um Beachtung der
Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch
auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4101
Mobil: 0160 - 96964896
E-Mail: presse.hannover(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.05.2018 - 15:06 Uhr
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