Ergebnisse der Länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen in der Berufs- und Freizeitschifffahrt
(ots) -
Zwischen Himmelfahrt und Pfingsten führten die
Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen Anhalt umfangreiche
Schwerpunktkontrollen der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den
Binnengewässern durch. Insgesamt wurden 183 Berufsschiffe (Güter- und
Tankmotorschiffe, Schubverbände, Fahrgastschiffe, Fähren) und 4433
Sportboote sowie 54 sonstige Fahrzeuge (schwimmende Geräte,
Spreewaldkahn, Tretboote etc.) kontrolliert. Dabei lag der Fokus der
Kontrollen durch die Wasserschutzpolizisten neben der Überwachung der
geltenden Verkehrsvorschriften auch auf der Prüfung von Befähigungen
der Fahrzeugführer, der Schiffs- und Bootspapiere, der Feststellung
von Alkoholverstößen und/oder der Konsum bzw. Besitz von
berauschenden Mittel sowie das Messen und Ahnden von
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser. Es wurden insgesamt
19 Strafverfahren eingeleitet, mehrheitlich wegen des Führens eines
Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Ein Sportbootführer konnte mit
einem Atemalkoholwert von 3,2 Promille festgestellt werden
unmittelbar gefolgt von weiteren Sportführern mit je 2,89, 1,68 und
1,54 Promille. Auch ein Fahrzeugführer eines Gütermotorschiffes stand
unter dem Einfluss von Alkohol und wurde mit einem Atemalkoholwert
von 2,47 Promille angetroffen. Darüber hinaus wurden 257
Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und über 707 Verwarngelder
erhoben. Dazu zählten das Führen unter Alkoholeinfluss im
Ordnungswidrigkeitenbereich und Zuwiderhandlungen gegen
Verkehrsvorschriften auf dem Wasser. Das nicht Mitführen von
Berechtigungsscheinen wurde ebenso geahndet, wie das Fehlen von
Kennzeichnungen für Kleinfahrzeuge. Bei den Kontrollen zur Einhaltung
der Geschwindigkeit konnten Verstöße gegen die jeweils örtlich
geltenden Tempolimits festgestellt werden. "Die Vielzahl der
Feststellungen zeigt, dass diese intensiven Kontrollmaßnahmen einen
erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des
Schiffsverkehrs beitragen. Die Wasserschutzpolizeien der Länder
werden auch zukünftig länderübergreifende Schwerpunktkontrollen in
dieser Form durchführen.", so Peter Mainka, Direktor des
Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern.
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Datum: 24.05.2018 - 14:22 Uhr
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