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Schwalm-Eder-Kreis: Polizei appeliert an Verkehrsteilnehmer - Rücksichtnahme auf Schwächere

ID: 1899442

(ots) - Schwalm-Eder-Kreis Aktion "Schwächere
Verkehrsteilnehmer" - Tipps und Informationen Ihrer Polizei
Aktionszeit: 21.05. - 03.06.18 In dieser und in der kommenden Woche
führt die hiesige Polizei Kontrollen und Informationsgespräche im
Rahmen der landesweiten Aktion "Schwächere Verkehrsteilnehmer durch.
Bei den Gesprächen soll das Thema schwächere Verkehrsteilnehmer in
den Blickpunkt gerückt werden. Zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern
gehören insbesondere Kinder, ältere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und
Motorradfahrer. Kinder waren in 2017 bei 27 Verkehrsunfällen
involviert, dabei wurden 19 Kinder leichtverletzt und 10
schwerverletzt. Kinder waren als Mitfahrer im Pkw, als Radfahrer, als
Fußgänger und mit Spielgeräten an Verkehrsunfällen beteiligt. Bei
Jugendlichen besteht das höchste Risiko zu verunglücken mit dem PKW,
danach das Mofa und erst an dritter Stelle das Krad. Bei den älteren
Verkehrsteilnehmern (ab 65) besteht das höchste Risiko im PKW, zu
Fuß, mit dem Fahrrad und an vierter Stelle das Krad.

Fahrradfahrer Im Schwalm-Eder-Kreis waren in 2017 40 Radfahrer in
Unfälle verwickelt, erfreulicherweise 15 weniger als in 2016. 20
Radfahrer wurden leichtverletzt, 14 schwerverletzt, einer getötet. In
diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Radfahrer
möglichst einen Helm und helle reflektierende Kleidung tragen sollen.
Insbesondere ist der Umstieg von einem Fahrrad auf ein Pedelec sehr
gewöhnungsbedürftig und verlangt einige Übungen, beim Kurvenfahren,
da hier höhere Geschwindigkeiten möglich sind und sehr oft auch
gefahren werden. Leider sieht man sehr viele Pedelec-Fahrer ohne
entsprechende Schutzausrüstung z. B. einen Fahrradhelm - auch wenn er
nicht vorgeschrieben ist, kann ein Helm Kopfverletzungen vermeiden.
So ereignete sich am 20.04.2018 auf der Kreisstraße 4, zwischen Deute




und Wolfershauen, ein Unfall mit einer 70-jährigen Pedelec-Fahrerin.
Sie war mit ihrem Pedelec gestürzt weil ihre Kopfbedeckung
weggeflogen war. Bei dem Sturz wurde sie zum Glüch nur leicht
verletzt. Mit einem ordnungsgemäß verschlossenen Fahradhelm wäre
dieser Unfall nicht passiert. Das Fahrrad sollte selbstverständlich
vorschriftsmäßig ausgerüstet sein: 2 Bremsen, weißer Reflektor nach
vorn, großer roter Reflektor nach hinten, Speichenreflektoren oder
reflektierende Reifenseitenwände, Reflektoren an den Pedalen nach
vorn und hinten, bei Dämmerung, Dunkelheit oder es die Sicht sonst
erfordert, nach vorn weißes Abblendlicht und nach hinten ein rotes
Rücklicht. Die Beleuchtung darf nicht blinken. Sie muss bei
Tageslicht nicht montiert sein. Tagfahrlicht, Fernlicht und
Bremslicht sind möglich. Die Beleuchtung kann durch Dynamo, Batterie
oder Akku betrieben werden.

Motorradfahrer Unfälle mit motorisierten Zweirädern gab es in 2017
insgesamt 106, dies waren 10 weniger wie in 2016. Bei den 106
Unfällen wurden 48 Kradfahrer leichtverletzt, 24 schwerverletz und
zwei getötet. Gerade Kradfahrer sollten, wenn sie längere Zeit nicht
mehr auf einem Motorrad gesessen haben, mit leichten Übungen auf
verkehrsarmen Plätzen trainieren Sie sollten in jedem Fall komplette
Schutzkleidung tragen - auch im Sommer.

Fußgänger: In 2017 waren 87 Unfälle mit Fußgängern zu verzeichnen.
Hierbei haben sich 24 Fußgänger falsch verhalten. Es wurden 24
Fußgänger leichtverletzt und 9 schwerverletzt. Davon waren 8
verletzte Kinder/Jugendliche und 8 verletzte ältere Menschen 65+.
Fußgänger sollen, sofern vorhanden, Fußgängerüberwege,
Überquerungshilfen oder Fußgänger-Ampeln benutzen. Dabei ist auf
deutlichen Blickkontakt mit den Kraftfahrern zu achten, damit dieser
auch die Absicht des Überschreitens der Fahrbahn erkennt.

Kinder im Pkw Bei der Mitnahme von Kindern im PKW ist auf die
richtige Benutzung der Kindersitze zu achten, die vom Hersteller
angegebenen Alters-/Gewichtsangaben sind zu beachten.
Benutzungspflicht bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50m.
Kindersitze dürfen auch auf dem Beifahrersitz verwendet werden.
Ausnahme: Reboardsitze (Babyschalen), wenn der Beifahrerairbag nicht
deaktiviert ist. Dann dürfen diese Sitze nur auf den Rücksitzen
verwendet werden.

Ältere Verkehrsteilnehmer Mobilität im Alter ist wichtig, gerade
auf dem Land. Dennoch sollte jeder sich selbst überprüfen, indem er
regelmäßig bei einem Arzt Reaktionstests, Seh- und Hörtests
durchführt, da diese Fähigkeiten mit dem Alter erfahrungsgemäß
nachlassen. Alternativen zur Mobilität sollten dabei nicht außer Acht
gelassen werden (ÖPNV, Bürgerbusse etc.). Vielleicht hilft auch der
nette Nachbar mal aus und fährt mit zum Einkaufen. Bei der
Neuanschaffung eines PKW sollten Assistenzsysteme in Erwägung gezogen
werden, wie z.B. Einparksensoren, Einparkhilfen, Rückfahrkameras.
Diese Systeme können bei den häufigsten, durch ältere Menschen
verursachten Schäden (Wenden und Rückwärtsfahren), behilflich sein.

Nutzung von Mobiltelefonen Nicht nur Kraftfahrer und Fahrradfahrer
dürfen während der Fahrt das Smartphone und andere elektronische
Geräte (dazu gehört auch das Navi) nicht benutzen (100,-EUR
Kraftfahrer, bei Unfall 200,-EUR, Radfahrer 55,-EUR). Auch Fußgänger
sollten sich mehr in ihrer Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen und das
Handy in der Tasche lassen. Ohrhörer und Kopfhörer (Mickeymäuse)
lenken vom Verkehr ab, Geräusche werden nicht mehr oder nicht richtig
wahrgenommen und Gefahren dadurch zu spät oder gar nicht erkannt.

Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer Kraftfahrer sollten mehr
Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer nehmen. Dazu gehört
insbesondere auch das Parken auf dem Rad- oder Gehweg. Das ist kein
Kavaliersdelikt, sondern gefährdet massiv Fußgänger und Radfahrer,
die möglicherweise an unübersichtlichen Stellen plötzlich die
Fahrbahn betreten.

Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher- Dirk Daniel, PHK
-Leiter Regionaler Verkehrsdienst-




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 25.05.2018 - 07:20 Uhr
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