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Anklage wegen Mitgliedschaft in verschiedenen ausländischen terroristischen Vereinigungen erhoben

ID: 1899914

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Mai 2018 vor
dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg
Anklage gegen

den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Majed A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied
an den ausländischen terroristischen Vereinigungen "Owais AI Qorani",
"Ahrar al-Sham" und "Islamischer Staat" (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1
StGB) beteiligt und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu
haben (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a und b KrWaffG).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Spätestens Anfang 2013 schloss sich Majed A. der im Raum Tabka
agierenden terroristischen Vereinigung "Owais AI Qorani" an und
beteiligte sich am Kampf gegen das syrische Regime um die Stadt
Tabka. Nach der Eroberung der Stadt Tabka durch die "Owais AI Qorani"
leistete Majed A. an einem von der Terrororganisation eingerichteten
Checkpoint Kontrolldienste. Dazu war er mit einem Sturmgewehr des
Typs Kalaschnikow bewaffnet. Bereits im Februar 2013 verließ er die
"Owais AI Qorani" und trat in die lokale Miliz "Ahrar al-Tabqa" ein.
Diese wiederum gliederte sich spätestens im August 2013 in die
terroristische Vereinigung "Ahrar al-Sham" ein. Ausgerüstet mit einer
Kalaschnikow sowie einer Handgranate beteiligte er sich am Kampf
gegen syrische Regierungstruppen. Anschließend kämpfte er gegen den
"Islamischen Staat", als dieser versuchte, die Region um Tabka unter
seine Kontrolle zu bringen. Nach dem Fall der Stadt Tabka kämpfte der
Angeschuldigte auf Seiten der "Ahrar al-Sham" gegen den "Islamischen
Staat" in Nordsyrien. Schließlich schloss sich der Angeschuldigte um
den Jahreswechsel 2014/2015 dem "Islamischen Staat" an und beteiligte
sich an Kampfeinsätzen gegen kurdische Milizen. Im Sommer 2015 reiste




Majid A. in das Bundesgebiet ein.

Der Angeschuldigte wurde am 19. September 2017 festgenommen und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
76 vom 19. September 2017).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 25.05.2018 - 13:05 Uhr
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