(Tuttlingen) Vergessenes Essen auf dem Herd - Feuerwehreinsatz am frühen Samstagmorgen im Kolpingweg
(ots) - Zu einem Einsatz der Tuttlinger Feuerwehr ist
es am frühen Samstagmorgen im Kolpingweg gekommen. Ein 51-jähriger
Bewohner eines Mehrfamilienhauses ließ eine Pfanne auf dem
eingeschalteten Herd seiner Wohnung stehen und war eingeschlafen.
Entstehender Rauch löste gegen 02.50 Uhr installierte Brandmelder aus
und alarmierte so die Wohnungsnachbarn. Noch vor dem Eintreffen der
alarmierten Tuttlinger Feuerwehr, die unter der Leitung von Markus
Wetzel mit vier Fahrzeugen und 21 Mann zusammen mit einem Notarzt,
zwei Rettungswagen und der DRK-Schnelleinsatzgruppe zu dem gemeldeten
Brand ausgerückt war, konnten Beamte der Tuttlinger Polizei den
51-Jährigen aus der stark verrauchten Wohnung holen. Der wurde nach
einer Erstbehandlung mit einem Rettungswagen zur weiteren
Untersuchung wegen Verdachts einer Rauchgasvergiftung in die
Tuttlinger Klinik gebracht. Zu einem Brand war es glücklicherweise
nicht gekommen. Nach dem Durchlüften der Wohnung und des
Treppenhauses des Mehrfamilienhauses konnten die Feuerwehr und die
übrigen Rettungskräfte wieder abrücken.
Rückfragen bitte an:
Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.05.2018 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1900328
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:
Tuttlingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Tuttlingen) Vergessenes Essen auf dem Herd - Feuerwehreinsatz am frühen Samstagmorgen im Kolpingweg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).