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Pressemeldung für den Bereich Cloppenburg

ID: 1901089

(ots) - Cloppenburg - Kind mit Hoverboard
unterwegs

Am Freitag, 28. Mai 2018, stellte eine Polizeistreife gegen 18.30
Uhr einen 12-jährigen Cloppenburger mit einem Hoverboard (auch
Elektro-Board oder Hyper Board genannt) auf einem Radweg an der
Vahrener Straße fest. Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei
diesen Hoverboards bei über 6 km/h liegt, müssten diese versichert
werden. Außerdem ist für das Fahren eines solchen Boards im
öffentlichen Verkehrsraum eine Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings
ist es nicht möglich, für ein solches "Spiel-/Sportgerät" eine
Fahrerlaubnis zu erwerben. Auch werden keine Versicherungen
angeboten. Daher ist es nicht gestattet, diese Hoverboards im
öffentlichen Verkehrsraum zu fahren. Man sollte sich darüber im
Klaren sein, dass im Falle eines Verkehrsunfalls demnach auch keine
Versicherung für entstandene Personen- und/oder Sachschäden aufkommen
wird. Das Fahren von Hoverboards ist daher ausschließlich im nicht
öffentlichen Verkehrsraum (z. B. eingezäunte Privatgrundstücke)
erlaubt. Dem 12-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wurde an
einen Angehörigen übergeben, da die Eltern nicht zu erreichen waren.
Mit diesen wird aber ein beratendes Gespräch angestrebt.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 28.05.2018 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1901089
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CLP
Stadt:

Cloppenburg/Vechta



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