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Polizei unterstützt Gerichtsvollzieherin bei Wohnungsräumung

ID: 1901726

(ots) - Die Polizei war am Montagvormittag (28.05.2018)
bei der Räumung zweier besetzter Wohnungen an der
Wilhelm-Raabe-Straße im Einsatz. Eine Gerichtsvollzieherin des
Amtsgerichts Stuttgart hatte das Polizeipräsidium Stuttgart um
Amtshilfe für die Räumung der Wohnungen gebeten, nachdem das
Landgericht Stuttgart auf Antrag der Hauseigentümerin die Räumung der
Wohnungen erlaubt hatte. Ein beauftragter Schlüsseldienst öffnete die
besetzte Wohnung im vierten Obergeschoss, dort hielt sich zum
Zeitpunkt der Räumung niemand auf. In der Erdgeschoßwohnung hielt
sich lediglich ein Mann im Alter von 22 Jahren auf, der jedoch
offensichtlich nicht den ursprünglichen Besetzern angehört. Nachdem
ihm die Gerichtsvollzieherin und die Polizei die Sach- und Rechtslage
eingehend erklärt und ihn zum freiwilligen Verlassen aufgefordert
hatten, ging er - ohne dass Zwang angewendet werden musste - aus der
Wohnung. Er muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
Gerichtsvollzieherin und Polizei starteten den Räumungseinsatz
bewusst erst gegen 09.00 Uhr, nachdem anzunehmen war, dass
möglicherweise auch Kinder in den Wohnungen sein werden. Mehrere
Personen hatten sich, ohne über einen gültigen Mietvertrag zu
verfügen, seit Ende April 2018 in den Wohnungen aufgehalten. Die
Eigentümerin hatte Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Die
Ermittlungen dauern an. Die Ermittlungsergebnisse werden der
Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgelegt, die bereits in das Verfahren
eingebunden ist. Während des Räumungseinsatzes kamen mehrere
mutmaßliche Besetzer zum Haus, um persönliche Gegenstände aus den
Wohnungen zu holen. Nach der Räumung der Wohnungen begannen
Handwerker im Auftrag der Hauseigentümerin mit dem Einbau neuer
Schlösser sowie weiteren baulichen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick
auf Türen und Fenster. Mehrere Dutzend Personen, auch des mutmaßlich




linken Spektrums, verfolgten die Räumung, im Anschluss zog eine
Gruppierung durch die Stadt. Hierbei kam es zu keinen besonderen
Vorkommnissen.

Hinweis an die Redaktionen: Grundlage für die heutigen
Wohnungsräumungen ist ein Beschluss des Landgerichts Stuttgart. Der
Vollzug einer Wohnungsräumung wird vom Gerichtsvollzieher
durchgeführt.

In der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zu
Ergänzungsvorschriften zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
Baden-Württemberg (GVGA BW) heißt es u.a.: (Nummer 1.3.2)

Auch die Durchführung von Zwangsmaßnahmen obliegt grundsätzlich
dem Gerichtsvollzieher. Wenn dieser bei seinen Maßnahmen Widerstand
findet, ist er zur Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen
befugt. Dabei kann er zum Zweck der Überwindung des Widerstandes um
Unterstützung durch die Polizei nachsuchen. Die Polizei ist
verpflichtet, dem Ersuchen des Gerichtsvollziehers zu entsprechen.
Sie hat den Gerichtsvollzieher nicht nur zu schützen, sondern auch,
soweit dies zur Überwindung des Widerstands erforderlich ist, zu
unterstützen. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Anwendung von
Zwangsmaßnahmen durch die Polizei anwesend sein. Es ist nicht
zulässig, die Polizei anstelle des Gerichtsvollziehers mit der
Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme zu beauftragen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 8990-1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: 0711 8990-3333
E-Mail: stuttgart.pp(at)polizei.bwl.de

http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 28.05.2018 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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