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Partnerschaftsvermittlung täuscht Beschäftigungsverhältnisse vor;

Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt

ID: 1902053

(ots) -
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Osnabrück ergaben, dass Geschäftsführer einer
Partnerschaftsvermittlung zwischen den Jahren 2011 und 2015
Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung anzumelden. Dadurch ist den Sozialkassen ein
Schaden von rund 46.000 Euro entstanden.

Bei Ihrer Prüfung stellten die Zöllner fest, dass die
Geschäftsführer eine Vielzahl von Arbeitnehmern bei der
Sozialversicherung als geringfügig Beschäftigte anmeldeten, obwohl
sie einen Arbeitslohn von mehr als 450 Euro erhielten. Der
Mehrverdienst wurde dann über fingierte Beschäftigungsverhältnisse
von Familienangehörigen abgerechnet, die ebenfalls als geringfügig
beschäftigt in der Firma angemeldet worden sind. Tatsächlich waren
diese Personen nicht tätig, sondern haben lediglich ihre
sogenannte "zweite Lohnsteuerkarte" für Abrechnungszwecke des
Mehrverdienstes der tatsächlich Arbeitenden zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtverdienst aus diesen unnatürlich aufgeteilten
Beschäftigungen (Lohnsplitting) hätte demnach nicht im Rahmen zweier,
meist geringfügiger Tätigkeiten verbeitragt werden dürfen, sondern
unter einer einzigen, vollen Beschäftigung im kompletten Umfang der
Sozialversicherungspflicht unterliegen müssen.

Das Amtsgericht Stolzenau verurteilte die beiden Geschäftsführer
jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro.

Für den entstandenen Schaden müssen die Beschuldigten ebenfalls
aufkommen.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 29.05.2018 - 07:46 Uhr
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