Norden - Hund aus Auto befreit
(ots) - Norden - Hund aus Auto befreit
In Norden war die Polizei am Dienstagmittag gegen 12:40 Uhr auf
dem Parkdeck eines Einkaufzentrums, Bahnhofstraße, im Einsatz. Ein 40
Jahre alter Mann aus Norden hatte trotz der sommerlichen Temperaturen
einen kleinen Mischling in einem BMW zurückgelassen. Vergeblich
versuchten die Beamten, den Halter auf verschiedenen Wegen ausfindig
zu machen. Da es dem Hund zunehmend schlechter ging, schlugen die
Polizisten die Scheibe des Autos ein. Gegen den Halter wurde ein
Verfahren eingeleitet.
Aus diesem aktuellem Anlass weist die Polizei auf die aktuelle
Rechtslage hin. Grundsätzlich gilt: Wer sein Tier eingesperrt der
Hitze überlässt, kann nach § 17 des Tierschutzgesetztes zur
Rechenschaft gezogen werden.
Wer ein Tier bei sommerlichen Temperaturen in einem Auto
vorfindet, muss zunächst versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen.
Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die Scheibe
eines Fahrzeugs darf nur dann eingeschlagen werden, wenn ein so
genannter entschuldigender Notstand vorliegt. Das ist der Fall, wenn
es dem Tier erkennbar so schlecht geht, dass das Warten auf den
Besitzer oder die Polizei eine unmittelbare Gefahr für das Leben des
Tieres bedeuten könnte. Es empfiehlt sich, den Zustand und die
Situation vor Ort zu dokumentieren - etwa mit einem Foto.
Wer eine Scheibe einschlägt, ohne die Polizei zu verständigen,
riskiert eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich könnten
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Antje Heilmann
Telefon: 04941/606-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-aur.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 29.05.2018 - 16:44 Uhr
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