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Gewerbsmäßiger Drogenhandel durch Pärchen aus Bad Nauheim

ID: 1903320

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen,
stellvertretender Pressesprecher: Staatsanwalt Rouven Spieler, Tel.:
0641/934-3321, E-Mail: rouven.spieler(at)sta-giessen.justiz.hessen.de,

und des

Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle Friedberg, Grüner Weg
3, D-61169 Friedberg Telefon: (06031) 601 (150) E-Mail:
poea-fb.ppmh(at)polizei.hessen.de Pressesprecherin: Sylvia Frech

Pressemeldung vom 30.05.2018: Gewerbsmäßiger Drogenhandel durch
Pärchen aus Bad Nauheim

Bad Nauheim: Das Rauschgiftkommissariat der Wetterauer
Kriminalpolizei konnte am gestrigen Dienstag in Bad Nauheim ein
Pärchen festnehmen, welches im Verdacht steht, regen Handel mit
Betäubungsmitteln betrieben zu haben.

Monatelang führte das Kommissariat umfangreiche Ermittlungen, um
einem 36-jährigen Bad Nauheimer und seinem 44-jährigen
Lebensgefährten auf die Spur zu kommen. Am gestrigen Dienstag
erfolgte die Durchsuchung ihrer Wohnung in der Kernstadt von Bad
Nauheim und die vorübergehende Festnahme.

Die beiden arbeitslosen Bad Nauheimer stehen im Verdacht, ihren
Lebensunterhalt durch den Handel mit Betäubungsmitteln und
rezeptpflichtigen Arzneimitteln bestritten zu haben. Vermutlich
bezogen sie vornehmlich über das Darknet die illegalen Substanzen,
die sie per Postversand weitervertrieben. Bei der Durchsuchung
konnten viele kleine Mengen verschiedenster Betäubungsmittel
aufgefunden werden. Darunter befanden sich rund 55g Haschisch, 150g
Crystal Meth, 35g MDMA und 13g Kokain. Darüber hinaus fanden sich
dort über 600 Tabletten eines rezeptpflichtigen Medikaments sowie
rund 270 Ecstasy-Tabletten.

Die Ermittler stellten weiterhin diverse Utensilien für den
Postversand, PC, Speichermedien und Mobiltelefone sicher sowie




mehrere Einheiten der Kryptowährung Bitcoin im Gegenwert von rund
50.000 Euro.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurden die beiden Tatverdächtigen
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und umfangreichen
Vernehmungen wieder entlassen. Gegen sie wird wegen des
gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmittel in
nicht geringer Menge und dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
ermittelt.

Staatsanwalt Rouven Spieler, stellvertretender Pressesprecher
Sylvia Frech, Pressesprecherin




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh(at)polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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Datum: 30.05.2018 - 13:08 Uhr
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