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Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 30.05.2018

ID: 1903616

(ots) - Presseinformation der Polizei Goslar zum Einsatz am
kommenden Wochenende

Am 02.06.2018 finden in Goslar mehrere versammlungsrechtliche
Aktionen statt. Die Polizei Goslar hat sich seit mehreren Monaten
intensiv auf diesen Einsatztag vorbereitet.

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar und aus dem Umland
wollen am 02.06.2018 ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen.
Dies in Form einer bunten Kundgebung zu tun, ist Ausdruck unserer
lebendigen Demokratie. Vorrangige Aufgabe der Polizei an diesem Tag
wird der Schutz dieser friedlichen von der Versammlungsbehörde
bestätigten Versammlungen sowie Unbeteiligter sein.

Genauso sind wir aber auch verpflichtet, andere bestätigte
Versammlungen zu schützen, auch wenn die Inhalte nicht von allen
geteilt werden.

Auf unterschiedlichen Mobilisierungsplattformen wird immer wieder
aufgerufen, "den Naziaufmarsch zu verhindern". Wir müssen daher auf
die aktuelle Rechtslage unseres Versammlungsgesetzes hinweisen, dass,
wer in der Absicht handelt, eine nicht verbotene Versammlung zu
vereiteln, u. a. schon durch Verursachung einer erheblichen Störung
der Ordnung dieser Versammlung, den Verdacht einer Straftat
begründet.

Da die Polizei einem Strafverfolgungszwang unterliegt, müssen wir
alle unaufschiebbaren Maßnahmen treffen, damit diese Straftat
verfolgt werden kann, unabhängig davon, ob es später zu einer
Verurteilung kommt oder nicht. Wir jedenfalls wünschen uns, dass es
erst gar nicht zu diesem Erfordernis kommt.

"Wir als Polizei werden mit viel Fingerspitzengefühl und im Sinne
des Schutzes des friedlichen Verlaufes der Versammlungen agieren. Wir
werden auf jede Situation angemessen reagieren.

Für uns bedeutet das, dass wir konsequent gegen Gewalttäter und
jede Form von Straftaten wie z.B. Volksverhetzung oder




Landfriedensbruch vorgehen werden", macht die Einsatzleiterin, Frau
Polizeidirektorin Petra Krischker deutlich. "Ich gehe aber von
überwiegend friedlichem Protest aus. Dieser wird seine Wirkung nicht
verfehlen und entspricht dem mir gewonnenen Eindruck einer für
Toleranz und Demokratie einstehenden Bürgerschaft Goslars."

Aus Gründen datenschutzrechtlicher Transparenz weist die Polizei
Goslar darauf hin, dass sie im Rahmen rechtlicher Vorgaben offen
erkennbare mobile Videofahrzeuge zur Fertigung von
Übersichtsaufnahmen an neuralgischen Punkten einsetzt. Die Aufnahmen
werden in die Einsatzzentrale übertragen und dienen der
Einsatzsteuerung./MaLü




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 30.05.2018 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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