Mannheim-Neckarstadt: 62-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht
Mannheim Haftbefehl gegen einen 62-jährigen deutschen
Staatsangehörigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei
tateinheitlichen Fällen.
Der Beschuldigte befand sich am 01.06.2018 kurz nach 19 Uhr im
Herzogenriedbad in Mannheim. Dort sprach er ein 12-jähriges und
13-jähriges Kind und eine 14-jährige Jugendliche an. Als die
Minderjährigen neben ihm standen fragte er die Jugendliche, ob sie
mit ihm schlafen wolle. Außerdem zeigte er den Dreien sein entblößtes
Genital. Eine Badeaufsicht wurde aufgrund der Aufruhr auf den
Beschuldigten aufmerksam und verständigte die Polizei. Polizeibeamte
des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt konnten den 62-Jährigen auf
einem Parkplatz des Herzogenriedparks vorläufig festnehmen. Der
Beschuldigte stand erheblich unter dem Einfluss von Alkohol.
Der 62-Jährige wurde am 02.06.2018 auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
in drei tateinheitlichen Fällen dem Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine
Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des
Kriminalkommissariats Mannheim dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Pressestelle
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 05.06.2018 - 09:32 Uhr
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