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Handy-Räuber ermittelt - Die Arbeit mit jugendlichen Straftätern

ID: 1907168

(ots) - Wetteraukreis / Friedberg: Es ist Mitte Mai, ein
Montagmorgen. Ein 14-Jähriger ist in der Friedberger Innenstadt
unterwegs, einige ihm unbekannte Jugendliche verfolgen ihn, kreisen
ihn schließlich in der Großen Klostergasse ein, entreißen ihm sein
Handy und machen sich mit der Beute davon. Das jugendliche Opfer
erstattet Anzeige bei der Polizei. Die Beamten des Schichtdienstes
nehmen seine Aussage entgegen, sichern Spuren und fahnden nach den
Tätern. Dann übernimmt das zuständige Kommissariat der
Kriminalpolizei in Friedberg die Ermittlungen.

Es ist das Kommissariat 33. Die Kriminalbeamten bearbeiten eine
Vielzahl von Delikten, die im Zusammenhang mit Jugendlichen, der
Schule und heranwachsenden Tätern stehen. Sie kennen viele ihrer
Pappenheimer, wissen mit der Art ihrer jungen Täter umzugehen,
verstehen deren oft ganz eigene Sprache. Neben der klassischen
Ermittlungsarbeit, die die Beamten wie alle ihres Fachs von der Pike
auf gelernt haben, ist genau dieses Wissen rund um die jungen Täter
ein wichtiger Baustein ihrer Arbeit.

Die Ermittlungsarbeit im Friedberger Raub-Fall setzt bei der
Aussage des Opfers, dem 14-Jährigen, an. Er berichtet von Dosen, die
die Täter wegwarfen. Sie konnten von der Streife sichergestellt
werden, so dass Spuren an diesen gesichert werden. Weiterhin
berichtet der 14-Jährige von einem Supermarkt, in dem die Täter die
Dosen kauften. Eine Videoüberwachung hilft den Ermittlern hier
weiter. Sie belegt die Aussage des Opfers und gibt Anhaltspunkte bei
der Suche nach den Tätern.

Dann geht es auf die Straße - die Ermittler suchen den Tatort auf,
schauen sich an, welche Jugendlichen sich dort so herumtreiben,
führen Gespräche und werden für ihre Arbeit belohnt. Sie treffen auf
eine Gruppe von Jugendlichen, bei denen die Hälfte sofort Reißaus




nimmt, als sie kontrolliert werden soll. Doch die Namen der
verbleibenden Jugendlichen, deren Aussehen und deren Angaben helfen
den Ermittlern schnell weiter. Zwei der Jugendlichen kommen als
Tatbeteiligte in Betracht. Die Staatsanwaltschaft wird informiert,
ein Richter befragt - er ordnet die Wohnungsdurchsuchung bei den
beiden Tatverdächtigen an. Das geklaute Handy kann dort nicht
gefunden werden, aber es ergeben sich Hinweise auf einen weiteren
Tatverdächtigen. Auch bei ihm wird mit richterlichem Beschluss eine
Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Die Beute findet sich dabei nicht,
wohl aber die Bekleidung, die der Jugendliche vermutlich bei der Tat
trug. Der Verdacht ist erhärtet, die drei jugendlichen
Tatverdächtigen stehen fest, bestätigen in ihren Vernehmungen eine
Beteiligung an der Tat. Auch wenn die Beute nicht mehr gefunden
werden kann, war es wichtig diesen Fall zu klären.

Es mag nach außen ein kleiner Erfolg sein, den die Ermittler des
K33 erlangen konnten. Schließlich ging es "nur" um ein Handy. Dieses
Mal. Die Ermittlungsarbeit im Jugendbereich ist aber immer auch eine
Art der Präventionsarbeit. Die Jugendlichen müssen lernen, dass ihr
Handeln Folgen hat, müssen die Konsequenzen erleben, die sich daraus
ergeben. Den Ermittlern des sogenannten Jugendkommissariates ist es
daher wichtig, jeden noch so kleinen Fall zu verfolgen und jedem
potentiellen Wiederholungstäter zu zeigen: Wir sind da, wir haben ein
Auge auf Euch!

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Datum: 06.06.2018 - 06:48 Uhr
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