Zollamt in Böblingen zieht Taschenlampen aus dem Verkehr
(ots) -
Es geht kein Licht auf! Beamte des Zollamts Böblingen haben in der
vergangenen Woche die Einfuhr von zehn Paketsendungen mit insgesamt
5.000 Stück LED-Leuchten gestoppt. Die kombinierten Geräte, die man
sowohl als Kugelschreiber sowie auch als Taschenlampe nutzen kann,
verfügten nicht über die für elektrische Waren vorgeschriebene
Kennzeichnung über eine erfolgte CE-Prüfung. Das Regierungspräsidium
Tübingen als zuständige Fachbehörde teilte dem Zollamt heute mit,
dass die Einfuhr der Lampen aufgrund der fehlenden Sicherheitsprüfung
nicht möglich ist, da hier unter Umständen Gefahren für den
Verbraucher entstehen können. Der Einführer der Waren hat nun die
Möglichkeit, die fehlenden Prüfungen nachzuholen oder die Ware an den
Versender in den USA zurückzusenden.
Zusatzinformation: Bei der Einfuhr elektrischer und elektronischer
Waren muss der Einführer nachweisen, dass diese Geräte den
Anforderungen der Produktsicherheit genügen. Dazu zählt in der Regel,
dass die Waren über eine gültige CE-Kennzeichnung verfügen und dass
der Sendung eine deutschsprachige Bedienungsanleitung beiliegt. Die
Bestimmungen zur Verbrauchersicherheit bei der Einfuhr von
entsprechenden Geräten sind nicht nur von kommerziellen Importeuren
zu erfüllen, sondern gelten auch für private Endverbraucher, die
derartige Waren aus dem Nicht-EU-Ausland beispielsweise im Internet
geordert haben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
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Datum: 06.06.2018 - 12:53 Uhr
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