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Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund falscher Beschilderung an der Autobahn 2 nicht korrekt - Rückzahlung der Verwarnungsgelder veranlasst

ID: 1907796

(ots) - Seit Oktober 2017 war bei
Recklinghausen auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Oberhausen eine
Baustelle eingerichtet. Für die Durchfahrt des Baustellenbereichs war
eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet. Ausgeschildert
waren in einem Teilbereich jedoch 60 km/h, woran sich auch die
Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei orientierte.

Zwischen Dezember 2017 und März 2018 kontrollierten Beamte der
Autobahnpolizei Münster an insgesamt 25 Tagen die gefahrene
Geschwindigkeit. In diesem Zeitraum stellten die Polizisten insgesamt
3.219 Verstöße gegen die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit vom 60
km/h fest.

Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h ahndeten die
Beamten mit insgesamt 1.766 Verwarnungsgeldern. Bei höheren
Geschwindigkeitsüberschreitungen leiteten sie insgesamt 1.453
Bußgeldverfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle (Kreis
Recklinghausen) ein.

Die Polizei Münster hat bereits die Rückbuchung aller 1.766 von
ihr erhobenen Verwarnungsgelder veranlasst. Die Betroffenen werden in
den nächsten Tagen eine entsprechende Buchung auf ihrem Konto
feststellen.

Die Ursache für diese falsche Beschilderung konnte nicht geklärt
werden. Der Leiter der Autobahnpolizei, Polizeidirektor Uwe
Marquardt, hat für künftige Geschwindigkeitsüberwachungen bereits
eine zusätzliche Prüfroutine angeordnet.

Die Autobahnpolizei Münster betreut alle Autobahnabschnitte im
Regierungsbezirk Münster mit insgesamt über 700 km Streckenlänge von
Osnabrück-Hafen bis Hamm-Bockum und von Henrichenburg bis
Oberhausen-Königshardt.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Roland Vorholt
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster




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Datum: 06.06.2018 - 15:03 Uhr
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