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Das neue sächsische Polizeigesetz als Angriff auf die Grundordnung? - Die Opposition in Sachsen verkennt bestehende Sicherheitslücken

ID: 1908001

(ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen fordert
die im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien auf, ihre
Verweigerungshaltung zum vorliegenden Entwurf des Sächsischen
Polizeigesetztes aufzugeben und ihre Verantwortung als gestaltende
politische Kraft im Interesse Sachsens wahrzunehmen.

Wer dieses Gesetz vehement ablehnt bzw. in Teilen blockiert,
verkennt die bestehenden Sicherheitslücken, nicht nur in Sachsen. Im
Zeitalter der Digitalisierung steht die Polizei vor völlig neuen
Aufgaben und Sicherheitsanforderungen. Diese können nicht mit Mitteln
und Befugnissen aus dem vergangenen Jahrhundert abgedeckt werden.

Nachdenklich machen muss der gewählte Betrachtungswinkel. Der
Staat und somit die Polizei wird bewusst als Bedrohung der
Gesellschaft dargestellt, einer Gefahr, der es zu begegnen gelte. Es
wird gewollt die Gefahr eines Kontroll- und Überwachungsstaates
herbei geredet. Der Rechtsstaat wird in Frage gestellt, die im
Gesetzentwurf sehr deutlich ausgestalteten Rechtsschranken werden
bewusst ignoriert.

Bürgerrechte sind nicht nur Schutzrechte des Bürgers gegen
vermeintliche staatliche Willkür. Bürgerrechte sind auch
verpflichtende Maßgaben an den Staat, die Bürger in der Auslebung
ihrer Rechte zu schützen.

Wer dies in Ausübung seines politischen Mandates negiert, handelt
schlicht verantwortungslos.

Es wird in Kauf genommen, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber
der Polizei, gegenüber Rettungskräften und Vertretern der kommunalen
Einrichtungen weiter befeuert wird.

Es wird in Kauf genommen, dass der Polizei weiterhin erforderliche
Ermittlungsansätze und Reaktionsmöglichkeiten nicht zur Verfügung
gestellt werden, um lageangepasst und präventiv wirken zu können.

Es wird in Kauf genommen, dass sich die Gesellschaft weiter




spaltet, was letztendlich in der Ablehnung des Rechtstaates mit all
seinen Konsequenzen mündet.

Es geht nicht darum, Bürgerrechte per se zu begrenzen, sondern der
Polizei die technischen Mittel und Befugnisse an die Hand zu geben,
die sie benötigt, um die Gesellschaft vor schweren Straftaten zu
schützen.

Technische Sicherungs- und Überwachungsmöglichkeiten, wie die
Videoüberwachung in öffentlichen Räumen, verbunden mit einer
intelligenten Gesichtserkennung, automatisierte Kennzeichenerfassung
zu Fahndungszwecken, der verdachtsunabhängigen Kontrollen und zur
Überwachung von Telekommunikation sind so auszugestalten, dass
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Zeitalter der Digitalisierung
überhaupt möglich bleiben.

Die Schaffung der rechtlichen Befugnissen zur Überwachung der
Messenger-Dienste und Novellierung der rechtlichen Regelungen zur
Sicherung von flüchtigen Daten (Vorratsdatenspeicherung) sind
überfällig.

Wer dies alles ignoriert, muss sich schon fragen lassen, wie es um
den Willen um eine sichere Gesellschaft bestellt ist.

Es ist fraglich, ob das für eine Ablehnung herangezogene
vorgebliche Stimmungsbild die Erwartungshaltung der Bevölkerung
tatsächlich wiedergibt. Das Feld der Inneren Sicherheit wird für
parteitaktische Ziele missbraucht.

Die Sicherheitslage erfordert bundesweit einheitliche
polizeirechtliche Regelungen wie auch abgestimmte polizeitaktische
Maßgaben in der Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus. Die
bestehenden Regelungslücken müssen umgehend geschlossen werden.
Bundesweit abgestimmte und einheitliche Bekämpfungsmaßnahmen sind das
Gebot der Stunde. Da kann Sachsen nicht außen vorbleiben.




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Landesverband Sachsen
Peter Guld (Landesvorsitzender)
Telefon: +49 170 5560218

Original-Content von: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.06.2018 - 08:53 Uhr
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