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Wenn das Zuhause mit in den Urlaub kommt - Von Wohnwagen, Campern und möglichen Tücken

ID: 1908141

(ots) -
Der halbe Hausstand ist verladen, der Wohnanhänger damit gut
gefüllt für den anstehenden Urlaub - die Fahrt kann beginnen. Erste
Kurve, zweite Kurve - keine 500 Meter vom Startpunkt entfernt nimmt
die Reise ein jähes Ende. Der Wohnanhänger löst sich vom Zugfahrzeug,
macht sich selbständig und rollte gegen ein Brückengeländer. Der
Fahrer ist geschockt, die Kinder heulen, Anhänger und Geländer sind
beschädigt. Vermutlich führte eine überschrittene Stützlast, die die
komplette Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug abriss, zum Unfall. Zum
Glück ist niemand verletzt. Doch mit dem Urlaub war es das nun
erstmal.

Klar, jeder hat in der Fahrschule einmal etwas zum Thema Zuladung,
Anhängelast, Ladungssicherung und Fahrerlaubnisrecht gehört, doch so
manches Wissen ist schon arg verstaubt und sollte gerade vor der
Fahrt mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen noch einmal ins Gedächtnis
gerufen werden.

*

Die Fahrerlaubnis

Die erste Frage - bevor die Fahrt mit einem neuen Fahrzeug oder
Anhänger beginnt - gilt immer der Fahrerlaubnis des Fahrers. Wer
einen Wohnanhänger mitführen möchte, der braucht dazu mindestens die
alte Fahrerlaubnisklasse 3 oder die neue Fahrerlaubnisklasse BE. Um
ein Wohnmobil zu fahren genügt zwar in vielen Fällen die Klasse B,
dann aber ist die erlaubte Zuladung meist sehr gering. Bei größeren
Wohnmobilen könnte die Fahrerlaubnisklasse C1 in Betracht kommen.
Gerade wer in seinem Führerschein Schlüsselnummern stehen hat und mit
den angegebenen Daten nicht ganz sicher ist, was er eigentlich fahren
darf, der sollte im Zweifel lieber vor Fahrtantritt bei der örtlichen
Führerscheinstelle oder Polizei nachfragen. Wie jeder weiß, schützt
Unwissenheit vor Strafe nicht. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis könnte
nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch für die




Versicherung - im Falle eines Unfalls - ein Grund sein Leistungen zu
verweigern.

*

Zuladung

Ein voller Wassertank, eine gut gefüllte Küchenzeile, ein
umfassendes Sortiment an Bekleidung zur Auswahl für verschiedenste
Wetterlagen und diverser Kleinkram finden im Wohnmobil oder
Wohnanhänger Platz. Doch der Platz alleine ist nicht der
entscheidende Faktor, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Das
Gewicht spielt hierbei eine größere Rolle. Doch wann ist es zu viel
und Hund und Familie müssten daheim bleiben, weil keine weitere
Zuladung mehr möglich ist? Aufschluss darüber gibt die sogenannte
Nutzlast, die sich aus den Angaben im Fahrzeugschein ermitteln lässt.
Dazu zieht man das Leergewicht des Fahrzeuges (unter G eingetragen)
von der zulässigen Gesamtmasse (die steht unter F2) ab und erhält
damit das Gewicht, welches noch zugeladen werden darf. Zur Zuladung
zählen aber eben nicht nur Gepäck und Reiseutensilien, sondern auch
das aufgefüllte Wasser und die mitfahrenden Personen. Bei der
Beladung ist auch auf eine gleichmäßige Verteilung des Gepäcks zu
achten, damit sich das Fahrzeug nicht so leicht aufschaukelt.

*

Anhängelast und Stützlast

Das ans Zugfahrzeug angehängte Gewicht darf die zulässige
Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten und auch
nicht höher liegen, als der Wert den der Hersteller des Zugfahrzeuges
als sogenannte Anhängelast ausgewiesen hat. Geregelt ist dies im
Paragraf 42 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO).

Angaben hierzu kann man der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem
ehemaligen Fahrzeugschein) entnehmen. Die Kennziffern Q1 (Anhängelast
gebremst in kg) und Q2 (Anhängelast ungebremst in kg) helfen hier
weiter. Auch die Nummer 22 (bei Anhängerbetrieb technisch zulässige
Gesamtmasse des Zuges in kg) sollte nicht außer Acht lassen, wer
einen Wohnwagen ziehen möchte.

Nicht nur wie schwer der Wohnwagen ist, sollte bei
Wohnwagengespannen für den Fahrer von Interesse sein. Auch die
sogenannte Stützlast ist wichtig, damit der Anhänger sich nicht
verselbständigt. Die Stützlast macht eine Aussage dazu, wie viel
Gewicht auf die Anhängekupplung drückt - zu viel Last hält diese
schlichtweg nicht aus und das Material gibt irgendwann nach. Die
maximal erlaubte Stützlast steht unter Nummer 13 in der
Zulassungsbescheinigung.

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Überstehende Ladung

Wer neben dem Innenraum des Wohnmobil oder Wohnwagen noch weitere
Transportmöglichkeiten nutzen möchte und beispielsweise die Fahrräder
am Heckträger anbringt, der muss nicht nur auf eine gute Sicherung
achten, sondern auch auf eine entsprechende beleuchtete
Kennzeichnung. In aller Regel sind es 1,50m, die die Ladung nach
hinten herausragen darf. Mehr dazu lässt sich im §22 der
Straßenverkehrsordnung nachlesen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Datum: 07.06.2018 - 10:29 Uhr
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