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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin, des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und des Zollfahndungsamtes Hamburg - Mutmaßlicher Drogenhändlerring zerschlagen

ID: 1908318

(ots) - Beamte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Rauschgift (GER) des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und
des Zollfahndungsamtes Hamburg haben am Abend des 5. Juni 2018 gegen
fünf Tatverdächtige Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin und sieben
Durchsuchungsbeschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
und Niedersachsen vollstreckt. Bei diesen Maßnahmen wurden rund fünf
Kilogramm MDMA (hochwertiges Amphetamin), 30.000 Ecstasytabletten,
zwei Kilogramm Marihuana und ein Kilogramm Opiate sichergestellt.
Zwei weitere Personen wurden festgenommen. Gegen sie hat das
Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin
ebenfalls Haftbefehl erlassen.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gemeinsam mit den Ermittlern
der Polizei und des Zolls das Ermittlungsverfahren gegen sieben
Beschuldigte im Alter von 40 bis 57 Jahren aus der Region Schwerin,
Parchim, dem Landkreis Harburg, Lübeck und Flensburg wegen des
Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge.

Gegen die verhafteten Beschuldigten besteht der dringende
Verdacht, dass sich diese seit spätes-tens November 2017
zusammengeschlossen haben, um zuvor verschaffte Betäubungsmittel
(Amphetamin) in erheblichen Größenordnungen im In- und Ausland
abzusetzen.

Die Verhaftung von drei Beschuldigten erfolgte auf frischer Tat
bei der Übergabe von vier Kilogramm MDMA und 20.000 Ecstasytabletten
auf dem Parkplatz eines Großmarktes in Hamburg. Bei den
anschließenden Durchsuchungen der Wohnungen der Beschuldigten konnten
weitere 10.000 Ecstasytabletten, zwei Kilogramm Marihuana, ein
weiteres Kilogramm MDMA und ein Kilogramm Opiate sichergestellt
werden. Weiter stellten die Beamten rund 36.000 Euro Bargeld und eine
hochwertige Uhr sicher. Die Beschuldigten wurden der




Untersuchungshaft zugeführt. Lediglich ein 45-jähriger Beschuldigter
wurde haftverschont.

Die sichergestellte Betäubungsmittel haben einen Schwarzmarktwert
von etwa 300.000 Euro.

Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

Hinweis: Das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmittel in
nicht geringer Menge wird mit Frei-heitsstrafe von fünf bis 15 Jahren
bestraft.




Rückfragen bitte an:

Stephan Meyns
Pressesprecher beim
Zollfahndungsamt Hamburg
Telefon: +49 40 67571 -711
Mobil: +49 173 729 80 76
E-Mail: presse(at)zfahh.bfinv.de
http://www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.06.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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