Drei Leichtverletzte bei Auffahrunfall auf der B 239
(ots) - Bei einem Auffahrunfall
auf der B 239 in Oberbauerschaft erlitten am Donnerstagnachmittag
drei Menschen, darunter zwei Mädchen im Alter von zwei und vier
Jahren, leichte Verletzungen.
Eine 26-jährige Frau aus der Gemeinde Hüllhorst war gegen 14.25
Uhr mit ihrem Opel auf der Niedringhausener Straße in Richtung Horsts
Höhe unterwegs. Kurz hinter der Kreuzung Alte
Straße/Oberbauerschafter Straße bemerkte die Frau laut Polizei
offenbar nicht rechtzeitig den Rückstau mehrerer Fahrzeuge und
prallte gegen das Heck eines VW, hinter dessen Steuer eine 33-Jährige
Frau aus Hille saß.
Während die Opel-Fahrerin unverletzt blieb, zogen sich ihre beiden
Kinder leichte Verletzungen zu. Ein ebenfalls im Auto sitzendes
drittes Kind blieb hingegen unverletzt. Auch die VW-Fahrerin erlitt
Blessuren. Sie kam ebenso wie das vierjährige Kind zur weiteren
Versorgung ins Krankenhaus nach Lübbecke. Für das zweijährige Mädchen
war laut Rettungswagenbesatzung eine weiterführende Behandlung im
Krankenhaus nicht erforderlich. Nach den Ermittlungen der Polizei
besteht der Verdacht, dass zwei Kinder nicht angeschnallt waren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1909237
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Hüllhorst-Oberbauerschaft, Hille
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Drei Leichtverletzte bei Auffahrunfall auf der B 239"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).