Hohe Strafe für Sozialbetrug
(ots) -
Vor dem Landgericht Mosbach musste sich Anfang März ein Ehepaar
aus dem Main-Tauber-Kreis als Betreiber einer Installationsfirma
verantworten.
Einem 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurde gemäß § 266a
(1) und (2) StGB Beitragsvorenthaltung und das Veruntreuen von
Arbeitsentgelt vorgeworfen. Als faktischer Inhaber und damit
maßgeblich Verantwortlicher, sowohl einer auf seine 66-jährige
Ehefrau angemeldeten Einzelunternehmung als auch dreier weiterer
vorgeblich lettischer Gesellschaften, hatte der Verurteilte in 40
Fällen die für den Einzug der Beiträge zuständigen Stellen über
sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis
gelassen. Er unterließ die vorgeschriebene Anmeldung zur
Sozialversicherung, wodurch er geschuldete Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht bezahlte.
Auf Grundlage der Ermittlungen des Hauptzollamtes Heilbronn,
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tauberbischofsheim sah es das Gericht
als erwiesen an, dass er den Sozialkassen dadurch in der Zeit vom 1.
Januar 2012 bis 30. November 2014 über 480.000 Euro vorenthalten
hatte. Die Auswertung der bei Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellten
Beweismittel hatte ergeben, dass für alle Arbeiter
Stundenaufzeichnungen durch den Installationsbetrieb geführt und
abgerechnet wurden.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach verurteilte den
Angeklagten rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr
und 10 Monaten auf Bewährung. Zusätzlich musste der Verurteilte eine
Zahlung von 100.000 Euro als Auflage an eine geschädigte Krankenkasse
und weitere Zahlungen von insgesamt 80.000 Euro an Dritte leisten.
Diese Zahlungsauflagen wurden vom Verurteilten zwischenzeitlich in
voller Höhe erfüllt.
Das Gerichtsverfahren gegen die formale Betriebsinhaberin, die
Ehefrau des Verurteilten, wurde nach § 153a StPO gegen Zahlung eines
Geldbetrages in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. Der Geldbetrag
wurde zwischenzeitlich vollständig bezahlt.
Daneben muss auch der entstandene Schaden an die Sozialkassen
zurückbezahlt werden.
Zusatzinfo:
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
ist beim Hauptzollamt Heilbronn das Sachgebiet E zuständig. In
Heilbronn und Tauberbischofsheim sind in diesem Bereich über 100
Beschäftigte tätig, um das solidarische Versicherungsprinzip der
deutschen Sozialversicherung zu schützen. Im vergangenen Jahr wurden
bei 734 Arbeitgeberprüfungen insgesamt 1.479 Steuerstrafverfahren
eingeleitet. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und
Strafbefehlen, die aufgrund der Ermittlungen Finanzkontrolleure
erlassen wurden, summierte sich 2017 auf über 395.000 Euro. Die von
der eigenen Ahndungsstelle, dem Sachgebiet F, festgesetzten Geldbußen
summierten sich auf knapp über 825.800 Euro. Die im Jahr 2017
festgestellte Schadenssumme im Rahmen der Ermittlungen von über
9.883.900 Euro ist Beleg dafür, dass auf FKS-Kontrollen trotz guter
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht verzichtet werden kann. Auf
mehr als 2.053.500 Euro belief sich die Schadenssumme aus Verfahren
der Landesfinanzverwaltungen, die auf Grund von Prüfungs- und
Ermittlungsergebnissen festgestellt wurden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
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Datum: 11.06.2018 - 06:00 Uhr
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