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Zoll: Tee mit Nebenwirkungen in Ludwigsfelde

ID: 1910550

(ots) -
- Mann kommt zum Zoll, um 64 Kilogramm Betäubungsmittel abzuholen
-

Ludwigsfelde. 64 Kilogramm Khat versuchte ein Mann per Post nach
Deutschland zu schmuggeln und scheiterte damit am Zoll. Der
41-jährige Somalier kam am 22.05.2018 zum Zollamt Ludwigsfelde um
vier Pakete aus Äthiopien abzuholen. Als die Zöllner nach dem Inhalt
der Sendungen fragten, erklärte der Mann, dass es sich um Proben von
grünem Tee handle, die er hier verkaufen wolle. Was beim Öffnen der
Pakete zum Vorschein kam, ließ die Zöllner jedoch an den Aussagen des
Mannes zweifeln. Aussehen und Geruch deuteten nicht auf Tee hin,
sondern auf Blätter der Khat-Pflanze, deren Einfuhr nach dem
Betäubungsmittelgesetz verboten ist. "Meine Mitarbeiter haben recht
schnell erkannt, dass es sich bei dem Inhalt der Pakete definitiv
nicht um Tee handelt. Wir sehen hier täglich allerhand, aber das war
schon ein bemerkenswerter Fall.", so Andreas Graf, Leiter des
Zollamtes Ludwigsfelde.

Die Pakete wurden von den Zöllnern einbehalten. Zeitgleich wurde
das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg eingeschaltet, das
entsprechende Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz und Bannbruchs einleitete.

Wenige Tage nach dem Vorfall wurde der Mann von Beamten des
Zollfahndungsamtes Hamburg festgenommen.

Zusatzinformationen:

Das Kauen von Khat-Blättern hat eine ähnliche Wirkung wie
Amphetamine, wirkt aber deutlich schwächer. Der Konsument fühlt sich
euphorisiert, und spürt weniger Hunger und Müdigkeit. Die Pflanze,
die in Kenia und Äthiopien wächst, ist in den Herkunftsländern eine
Alltagsdroge. In Deutschland gilt sie als verbotene Substanz, die den
Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt.

Der Bannbruch in Verbindung mit einer verbotenen Einfuhr von




Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
oder Geldstrafe bestraft. Dies ergibt sich aus § 372 der
Abgabenordnung und § 29 Absatz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressesprecher
Ronny Kaczmarek
Telefon: 0331-2308-133
E-Mail: presse.hza-potsdam(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 11.06.2018 - 10:37 Uhr
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