Halbschranke umfahren - Zug macht Schnellbremsung
(ots) -
Glimpflich endete am vergangenen Samstag ein Vorfall am
Bahnübergang in Eichenzell (Bürgermeister-Schlag-Straße). Eine
Regionalbahn aus Richtung Fulda konnte durch eine Schnellbremsung den
Zusammenprall mit einem PKW gerade noch verhindern. Personen wurden
zum Glück nicht verletzt.
Offensichtlich fuhr der PKW-Fahrer an der geschlossenen
Halbschranke vorbei und stand mitten auf dem Übergang, als die Bahn
herannahte. Der Lokführer gab sofort einen Achtungspfiff ab und
leitete eine Schnellbremsung ein. Der PKW konnte den Bahnübergang
noch rechtzeitig verlassen und fuhr anschließend davon.
Der Halterin des Fahrzeuges, eine 69-Jährige aus Hünfeld, konnte
bereits ermittelt werden. Die Bundespolizeiinspektion hat die
Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts
eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" eingeleitet.
Hinweis der Bundespolizei:
Der Bremsweg eines Zuges ist wesentlich länger als der eines
Autos. Ob Blinklicht oder Dauerlicht am Bahnübergang: Rot bedeutet
immer Stopp, auch wenn die Schranke geöffnet ist. Geschlossene
Schranken/Halbschranken signalisieren eindeutig Stopp. Das Umfahren
ist verboten.
Jeder Bahnübergang wird durch ein so genanntes "Andreaskreuz"
gekennzeichnet. Das Andreaskreuz zeigt an, dass dem Schienenverkehr
Vorrang gewährt werden muss.
Was bedeutet das?
Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken sich senken
oder geschlossen sind, ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne
schwenkt oder der Übergang wegen einer Stockung nicht zügig überquert
werden kann, muss vor dem Zeichen gewartet werden.
Wer diese Gefahrenzeichen missachtet, riskiert sein eigenes Leben
und gefährdet andere.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0172/8101945
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Datum: 11.06.2018 - 12:02 Uhr
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Ansprechpartner: BPOL-KS
Stadt:
Eichenzell (Landkreis Fulda)
Kategorie:
Polizeimeldungen
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