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Sozialkassen um 250 000 Euro geschädigt



Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug auf

ID: 1911419

(ots) -
Die Kosten seines Unternehmens zu senken ist eine Sache, damit
aber die Arbeitnehmer und die Sozialkassen zu schädigen, eine andere.

Zwei Unternehmern aus der Region konnte durch die Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheims
nachgewiesen werden, dass sie über längere Zeit den Sozialkassen
zustehende Beiträge vorenthalten hatten. In beiden Fällen wurden die
Verantwortlichen vor kurzem zu empfindlichen Strafen verurteilt.

Im ersten Fall hat das Amtsgericht Traunstein eine im Landkreis
Rosenheim ansässige Betreiberin eines Gewerbes im Bereich der
hauswirtschaftlichen Versorgung und Pflege zu einer Freiheitsstrafe
von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Ihr konnte nachgewiesen werden,
dass sie über einen Zeitraum von fast 3 Jahren mindestens 36
Pflegekräfte pflichtwidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet
hatte. Den Sozialkassen entgingen dadurch Beiträge in Höhe von knapp
250.000 Euro. Durch den Rückgriff auf vorhandenes Vermögen der
Täterin können die Sozialkassen zumindest teilweise mit einer
Schadenswiedergutmachung rechnen.

Bei einem zweiten, am Amtsgericht Rosenheim verhandelten, Fall
wurde der Geschäftsführer einer Metallbaufirma aus dem Landkreis
Rosenheim zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung
verurteilt. Er hatte eine andere Form der Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen gewählt. Wie die Zollbeamten
ermittelten, praktizierte er das sogenannte "Lohnsplitting". Dabei
werden Arbeitszeiten von angemeldeten Arbeitnehmern zum Schein
dritten Personen, die tatsächlich nicht selbst arbeiten, als
geringfügige Beschäftigung zugeschrieben und für diese nur geringere
Sozialversicherungsabgaben gezahlt. Im vorliegenden Fall wurden sechs
Jahre lang sämtliche Überstunden der Arbeitnehmer über
Familienangehörige abgerechnet. Die erlangten Einsparungen bei den




Beiträgen kommen dem Arbeitgeber nun teuer zu stehen. Zwar wurde
seine Freiheitsstrafe aufgrund der günstigen Sozialprognose und
seines Tateingeständnisses zur Bewährung ausgesetzt, den
Beitragsschaden von insgesamt über 30.000 Euro muss er jedoch
zurückzahlen.

"Bei Verstößen gegen das Schwarzarbeitsgesetz handelt es sich um
keine Kavaliersdelikte, sondern um Straftatbestände mit
weitreichenden folgen" so das Résumé von Manfred Mayr, dem
zuständigen Fachgebietsleiter des Hauptzollamts Rosenheim.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 12.06.2018 - 07:46 Uhr
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