180612-3. Eine Zuführung nach Fahrzeugaufbruch in Hamburg-Langenhorn
(ots) - Tatzeit: 11.06.2018, 11:31 Uhr Tatort:
Hamburg-Langenhorn, Ochsenweberstraße
Ein Angestellter des Verkehrsordnungsdienstes des
Polizeikommissariats 34 konnte gestern Vormittag einen 29-jährigen
mutmaßlichen Fahrzeugaufbrecher stellen, der inzwischen einem
Haftrichter zugeführt wurde.
Ein Zeuge beobachtete den 29-Jährigen dabei, wie er eine
Seitenscheibe eines Pkw Smart mit einem Stein einwarf, eine Tasche
aus dem Fahrzeug entwendete und anschließend flüchtete.
Der Zeuge teilte einem zufällig vorbeikommenden Angestellten des
Verkehrsordnungsdienstes seine Beobachtung mit, woraufhin beide
gemeinsam die Verfolgung des Tatverdächtigen aufnahmen.
Hierbei konnten sie beobachten, wie der 29-Jährige während seiner
Flucht die Tasche durchsuchte und daraus ein Navigationsgerät, einen
Schlüsselbund und Kaugummis entnahm.
Der 29-Jährige konnte vom Angestellten kurze Zeit später
eingeholt, vorläufig festgenommen und den eingesetzten Polizeibeamten
übergeben werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der
Tatverdächtige dem Haftrichter zugeführt, der Haftbefehl erlassen
hat.
Die Ermittlungen führt das für die Region Nord zuständige
Landeskriminalamt (LKA 142).
Th.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Pressestelle
Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.06.2018 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1912047
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180612-3. Eine Zuführung nach Fahrzeugaufbruch in Hamburg-Langenhorn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).