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Zoll prüft Gaststätten in den Kreisen Segeberg, Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg - In 67 Fällen besteht bei 37 Personen der Verdacht von Verstößen

ID: 1912056

(ots) -
Zoll prüft Gaststätten in den Kreisen Segeberg, Steinburg,
Dithmarschen und Pinneberg

- In 67 Fällen besteht bei 37 Personen der Verdacht von Verstößen
- Drei Flüchtige wurden nach kürzester Zeit wieder festgesetzt

Das Hotel- und Gaststättengewerbe bleibt im Fokus der
Zollverwaltung wenn es darum geht, Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung zu bekämpfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Itzehoe hat deshalb an drei Tagen (Donnerstag bis
Samstag) in der vergangenen Woche mit 22 Einsatzkräften verschiedene
Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in den Kreisen Segeberg,
Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg geprüft. Dabei wurden die Daten
von 128 Personen erfasst.

Im Ergebnis der Prüfung besteht in 30 Fällen der Verdacht der
Nichteinhaltung des Mindestlohnes beziehungsweise des Verstoßes gegen
die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz. In zehn Fällen
besteht der Verdacht des Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt. Dreizehn Personen stehen im Verdacht unrechtmäßig
Leistungen der Arbeitsagenturen oder ARGEN bezogen zu haben.

Weiterhin fehlte 14-mal bei nicht-EU-angehörigen Arbeitnehmern die
Arbeitsgenehmigung. Von diesen 14 wiederum halten sich vermutlich
neun Arbeitnehmer illegal in der Europäischen Union auf. Sechs
konnten keine Ausweispapiere vorlegen und wurden erkennungsdienstlich
behandelt, einer legte den Pass einer anderen Person vor.

Während der Prüfungen versuchten drei Personen sich durch Flucht
zu entziehen und wurden durch die Zöllner wieder eingefangen und
festgesetzt.

Die Ermittlungen wegen der Verstöße dauern an. Es gilt die
Unschuldsvermutung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Pressestelle
Thomas Gartsch
Telefon: 04821-902-107




Mobil: 0162-2592621
E-Mail: presse.hza-itzehoe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 12.06.2018 - 14:41 Uhr
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