OH_Scharbeutz /
Haftbefehl gegen 15-jährigen Intensivtäter
(ots) - Gemeinsame Medien-Information der
Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck
Das Amtsgericht in Eutin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Lübeck Untersuchungshaftbefehl gegen einen 15-jährigen Ostholsteiner
erlassen, der am Donnerstag der vorigen Woche (07.06.2018)
vollstreckt wurde.
Der Jugendliche ist dringend verdächtig, am 08.05.2018 in Pönitz
gemeinsam mit einem heranwachsenden und zwei jugendlichen Mittätern
in die Wohnung einer Flüchtlingsfamilie eingestiegen zu sein und
Mobiltelefone, eine Kamera und eine Debitkarte der Geschädigten
entwendet zu haben. Eine aufmerksame Zeugin hatte zwei der Mittäter
beobachtet, als sie zu der Wohnung zurückkehrten, mutmaßlich um
weiteres zum Abtransport bereitgelegtes Stehlgut abzuholen. Sie hat
dadurch maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen.
Das Amtsgericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend
den Haftgrund der Wiederholungsgefahr angenommen, da der junge Mann
aus einer einschlägigen Vorverurteilung unter laufender Bewährung
steht.
Der 15-jährige Jugendliche ist aufgrund des Haftbefehls am
07.06.2018 verhaftet und nach Verkündung des Haftbefehls der JVA
Neumünster zugeführt worden.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck
Frau Oberstaatsanwältin Dr. Hingst
0451 371 1103
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Datum: 12.06.2018 - 15:52 Uhr
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