Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Rund 60 Beanstandungen bei 91 Prüfobjekten in Sachsen-Anhalt
(ots) -
Am 08. Juni 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe statt. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg hat an den
Standorten Dessau, Halle, Sangerhausen und Magdeburg mit rund 80
Einsatzkräften die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem
Mindestlohngesetz, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten,
Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung und
Ausländerbeschäftigung kontrolliert. "Gerade das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe zählt zu den Branchen mit den höchsten Anteilen
an Niedriglohnjobs. Um Lohndumping einzudämmen, fand in diesem
Bereich bereits die dritte bundesweite Schwerpunktprüfung statt.
Dabei wird die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert", so Annica
Wieblitz, Sprecherin des Hauptzollamtes Magdeburg. Im Stadtgebiet
Magdeburg wurden 15 Gaststätten kontrolliert. Hierbei wurde eine
Person angetroffen, die ohne erforderliche Ausweisdokumente in das
Bundesgebiet eingereist war. 3 Personen wurden ohne gültigen
Aufenthaltstitel bzw. ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis bei
einer Tätigkeit angetroffen. In ganz Sachsen-Anhalt wurden mehr als
370 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Dabei wurden
in 91 Gastronomiebetrieben 56 Sachverhalte festgestellt, die weitere
Nachprüfungen erforderlich machen. Um die Rechtsverstöße abzuklären
und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei
den Arbeitgebern durchgeführt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Magdeburg
Wieblitz Annica
Telefon: +49 (0)391 507 4206
E-Mail: presse.hza-magdeburg(at)zoll.bund.de
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Datum: 13.06.2018 - 08:32 Uhr
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