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Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls am 08. Juni 2018 -

Gaststättengewerbe im Blickpunkt

ID: 1912530

(ots) - Am 08. Juni überprüfte
der Zoll die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe.

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich im Saarland und im
südlichen Rheinland-Pfalz an dieser bundesweiten Aktion. In den
Nachmittag- und Abendstunden wurden 30 Arbeitgeber mit den dort
angetroffenen Arbeitnehmern überprüft.

Im Blickpunkt des Zolls stand, ob die Arbeitnehmer den Mindestlohn
von derzeit 8,84 Euro erhalten. Es wurde aber auch geprüft, ob die
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (in der richtigen Höhe)
zahlen.

Aufgrund der Kontrollen ergaben sich 45 Sachverhalte, die weitere
Prüfungen erfordern. So wird beispielsweise in 16 Fällen geprüft, ob
Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut wurde (§ 266 a
Strafgesetzbuch). In neun Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass der
Mindestlohn nicht gezahlt wurde und in sieben Fällen besteht die
Möglichkeit eines Sozialleistungsmissbrauchs.

Im Nachgang zu den Kontrollen werden die Angaben geprüft und ggf.
mit den Geschäftsunterlagen abgeglichen, um Unregelmäßigkeiten
aufzudecken. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die
bisherigen Informationen der Personenbefragungen. Die Auswertung der
Überprüfungen dauert noch an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Weis
Telefon: 0681-501-6382
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 13.06.2018 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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