Radfahrerin leistete Widerstand
(ots) - Mit einer äußerst aggressiven Fahrradfahrerin
hatten es Polizeibeamte in Meerbusch am Dienstagnachmittag (12.06.)
zu tun. Gegen 15:15 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter "Am Hövel"
die Radlerin. Sie war den Beamten zuvor durch ihre auffällige
Fahrweise ("Schlangenlinien") aufgefallen und hatte einem Autofahrer
die "Vorfahrt genommen". Bei der Kontrolle der 41-Jährigen schlug den
Ordnungshütern Alkoholgeruch entgegen. Während der weiteren
Überprüfung kippte die Stimmung und die Radlerin zeigte sich äußerst
unkooperativ. Sie beleidigte nicht nur die Beamten, sondern
attackierte sie auch noch körperlich. Dabei verletzte sie auch einen
Polizisten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die
Ordnungshüter die stark alkoholisierte Frau in Gewahrsam. Ein Vortest
brachte einen Wert hervor, der deutlich über dem Erlaubten lag. Die
notwendig gewordene Blutprobe entnahm ein Bereitschaftsarzt auf der
Wache. Neben der Alkoholfahrt muss sich die renitente 41-Jährige
demnächst wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten. Der
leicht verletzte Polizist konnte seinen Dienst weiter versehen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.06.2018 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1912766
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Meerbusch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Radfahrerin leistete Widerstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).