Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft in der Gastronomie
(ots) - Stuttgarter Zollbeamte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit haben am vergangenen Wochenende die
Beschäftigungsverhältnisse in Gastronomiebetrieben in den Landkreisen
Böblingen, Esslingen, Rems-Murr sowie im Stadtgebiet Stuttgart
geprüft. Die Steuerfahndung des Finanzamts Stuttgart II sowie die
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise begleiteten die
Prüfaktion des Hauptzollamts Stuttgart. Im Zuge der eintägigen
Schwerpunktprüfung konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
- Ein Mitarbeiter eines kaukasischen Spezialitätenrestaurants
hielt sich illegal in der Bundesrepublik auf und wurde zur
Vorbereitung der Ausweisung an die Landespolizei übergebe.
- Sechs ausländische Mitarbeiter verschiedener Betriebe waren ohne
die erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt und mussten die
Arbeit umgehend einstellen.
- Bei insgesamt 34 Beschäftigungsverhältnissen konnte vor Ort
nicht abschließend ermittelt werden, ob die Bestimmungen zum
gesetzlichen Mindestlohn eingehalten wurden beziehungsweise ob
die Arbeitnehmer im vollen Umfang bei der Sozialversicherung
angemeldet wurden. Der Zoll hat hier weitere
Geschäftsunterlagenprüfungen angeordnet.
- In Renningen wurde ein Betrieb aufgrund gravierender
Hygienemängel durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde des
Landkreises Böblingen geschlossen
Im Rahmen der Prüfungen wurden insgesamt 59 Betriebe mit 211
Beschäftigen kontrolliert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
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Datum: 13.06.2018 - 13:46 Uhr
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