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Zoll kontrolliert im Gastronomiegewerbe

Polizei vollzieht Haftbefehl

ID: 1912823

(ots) -
Zoll kontrolliert im Gastronomiegewerbe Bundesweite
Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gastronomiegewerbe Polizei vollzieht
Haftbefehl

Augsburg: Am vergangenen Freitag nahmen Ermittlungsbeamte des
Hauptzollamts Augsburg in den späten Nachmittags- und frühen
Abendstunden eine Vielzahl von Unternehmen des Gastronomiegewerbes
unter die Lupe.

Mehr als 80 Zöllnerinnen und Zöllner glichen die Angaben der
befragten Personen mit den Geschäftsunterlagen und den bei der
Deutschen Rentenversicherung vorliegenden Meldungen ab. Hierbei wurde
eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere
Prüfungen und Ermittlungen durch den Zoll nach sich ziehen werden.

Bei den festgestellten Zuwiderhandlungen handelt es sich im
Einzelnen um typische Verstöße im Bereich der Schwarzarbeit, wie die
Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis
(3 Fälle), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (12 Fälle)
und Mindestlohnunterschreitung (7 Fälle). In einem Fall von
Scheinselbständigkeit wird ebenfalls weiter ermittelt. In 9 Fällen
wurden sonstige Verstöße festgestellt.

Die Prüfung wurde teilweise von der Landespolizei begleitet. Im
Raum Ingolstadt konnte die Polizei bei einer Prüfung deshalb einen
Haftbefehl gegen einen zur Festnahme ausgeschriebenen Beschuldigten
vollziehen.

Zusatzinformation: Bundesweite Schwerpunktprüfungen sind
großangelegte Einsätze, die in jeweiligen Branchen zum selben
Zeitpunkt in ganz Deutschland durchgeführt werden. Bei dieser
aktuellen Prüfung wurde der Schwerpunkt auf das Hotel- und
Gastronomiegewerbe gelegt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
finden Sie unter www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg




Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 13.06.2018 - 13:58 Uhr
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