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Essen/ Mülheim an der Ruhr: Amnestiereglung im Waffenrecht gilt noch bis 1. Juli

ID: 1912840

(ots) - 45117 E.-Stadtgebiet/ 45468 MH.-Stadtgebiet: Der
Bundestag hat im vergangenen Jahr eine Änderung des Waffengesetzes
beschlossen. Wir haben dazu unter anderem am 6. Juli 2017 und 26.
Januar 2018 berichtet
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3678195;
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3850595). Die
Amnestieregelung läuft in weniger als drei Wochen, am 1. Juli 2018,
ab. Daher möchte die Polizei Essen noch einmal auf die Möglichkeit
hinweisen, unerlaubt besessene Waffen und Munition strafffrei abgeben
zu können. Bei erlaubnispflichtigen Waffen handelt es sich zum
Beispiel um Revolver und Pistolen - dies gilt auch für wesentliche
Teile dieser Waffen. Verboten sind unter anderem Waffen wie etwa
Schlagringe, Totschläger und Fallmesser. Wer eine solche Waffe oder
Munition abgeben möchte, kann sich mit einem Verweis auf die
Amnestieregelung bei der Fachdienststelle für Waffenrecht melden.
Diese ist direkt neben dem Polizeipräsidium zu finden: Büscherstraße
8, 45131 Essen. Die Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Dienstag: 8 bis 11 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr
und 13 Uhr bis 14:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Polizei Essen - https://essen.polizei.nrw/ - im
Themenbereich Waffen. / AKoe




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 13.06.2018 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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