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Vermögensabschöpfung - "Straftaten dürfen sich nicht lohnen"

ID: 1912843

(ots) -
Im Rahmen eines gemeinsamen Ermittlungsverfahrens von
Landeskriminalamt, Zoll und Staatsanwaltschaft Koblenz kam es in den
vergangenen Wochen zu einem großen Erfolg. Durch Ermittler des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz konnten neben 646 Kilogramm
verschiedener Betäubungsmittel auch Vermögenswerte im fünf- bis
sechsstelligen Bereich in Form von LKWs, PKWs, Schmuck und größeren
Mengen Bargeld beschlagnahmt werden.

Unter dem Motto "Straftaten dürfen sich nicht lohnen" arbeiten
speziell ausgebildete Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte täglich
daran, Straftätern den Profit, den sie aus Straftaten erlangt haben,
wieder wegzunehmen. Außerdem können den Tätern Wertgegenstände
entzogen werden, die sie zur Ausübung einer Tat benutzt haben. Neben
den klassischen Strafverfolgungsaktivitäten gewinnt der Bereich der
Vermögensabschöpfung immer mehr Bedeutung bei Polizei und
Staatsanwaltschaft. Gerade auch zur Stärkung des Opferschutzes wurde
das Recht der Vermögensabschöpfung im Juli vergangenen Jahres
vereinfacht und reformiert.

Die Vermögensabschöpfung dient zum einen dazu dem Täter die
"Früchte der Tat" zu entziehen, zum anderen soll sie den Geschädigten
ermöglichen, auf die gesicherten Vermögenswerte der Täter
zuzugreifen, um so den eigenen Schaden wieder zu beseitigen oder
Entwendetes zurückzuerhalten.

Was die Polizei in Rheinland-Pfalz in diesem Bereich geleistet
hat, zeigen die statistischen Daten deutlich. Im vergangenen Jahr
haben Polizei und Staatsanwaltschaften in über 360 Verfahren gegen
mehr als 370 Schuldner Vermögenswerte im Gesamtwert von 11,4
Millionen Euro vorläufig sichergestellt. So sind jeweils die höchsten
Werte seit fünf Jahren erreicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr hat
sich die Summe der Sicherungen fast vervierfacht.




Bei den sichergestellten Vermögenswerten handelt es sich unter
anderem um Bargeld, Fahrzeuge, Immobilien, Forderungen bei Finanz-
oder Kreditinstituten (z.B. Bankguthaben) und virtuelle Währungen
(z.B. Bitcoins). Den höchsten Anteil an der Gesamtsicherungssumme
2017 hatten Arresthypotheken in Immobilien mit fast der Hälfte der
Summe.

Die höchsten Sicherstellungssummen wurden im Bereich der
Eigentums- und Vermögenskriminalität wie z.B. Betrug, Diebstahl,
Geldwäsche, Raub, Hehlerei erreicht. Die meisten Verfahren mit
vermögensabschöpfenden Maßnahmen wurden im Jahr 2017, wie auch schon
in den Jahren zuvor, in der Betäubungsmittelkriminalität geführt.
Zudem erfolgten vermögensabschöpfende Maßnahmen auch in Verfahren
z.B. des unerlaubten Glückspiels, Tötungsdelikten und Verstoß gegen
das Arzneimittelgesetz.

Die Zukunftsaussichten in diesem Bereich sind äußerst positiv. Mit
der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr wurden der Polizei und
Justiz neue Werkzeuge zur Sicherung und zum Entzug von Vermögen,
welches aus Straftaten stammt, an die Hand gegeben.




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Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
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Datum: 13.06.2018 - 14:00 Uhr
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