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Internationale Ermittlungen wegen des Verdachts der Vermittlung von Scheinehen. Durchsuchungen der Bundespolizei in acht Bundesländern sowie in Dänemark.

ID: 1912937

(ots) -
Am 13. Juni 2018 ist die Bundespolizei mit insgesamt über 460
Beamten in acht Bundesländern sowie in Dänemark gegen zwei mutmaßlich
Scheinehen vermittelnde Gruppierungen vorgegangen. Darüber hinaus
waren an den Maßnahmen, die in den frühen Morgenstunden anliefen,
zehn dänische Polizeibeamte beteiligt. Die grenzüberschreitenden
Ermittlungen erfolgten unter Einbindung der EU-Agenturen EUROJUST und
EUROPOL. Insgesamt wurden 39 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Den bundespolizeilichen Maßnahmen liegen zwei unterschiedliche
Ermittlungsverfahren zugrunde, die jedoch einen vergleichbaren Modus
operandi aufweisen. Die Einsatzmaßnahmen waren zwischen den mit der
Vollstreckung der jeweiligen Beschlüsse beauftragten Dienststellen
der Bundespolizei und den beiden involvierten Staatsanwaltschaften
abgestimmt und koordiniert. In strafrechtlicher Hinsicht wird den
Beschuldigten unter anderem gewerbsmäßiges Einschleusen von
Ausländern, gewerbsmäßige Urkundenfälschung sowie Beihilfe zur
Eingehung einer Doppelehe vorgeworfen.

Das erste Ermittlungsverfahren, das durch die
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg im Auftrag
der dortigen Staatsanwaltschaft geführt wird, richtet sich gegen fünf
Beschuldigte. Vier von ihnen verfügen über die deutsche
Staatsangehörigkeit und haben einen russischen (2x), nepalesischen
bzw. pakistanischen Migrationshintergrund. Einer der Beschuldigten
ist nepalesischer Staatsangehöriger. Die Personen stehen im Verdacht,
Scheinehen zu Gunsten von Staatsangehörigen des indischen
Subkontinents gegen Entgelt vermittelt zu haben. Ziel soll jeweils
gewesen sein, ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik
Deutschland zu verschaffen. Bei den Scheinehepartnern soll es sich
überwiegend um freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger aus Südosteuropa,




insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, gehandelt haben. Die
Eheschließungen wurden den Ermittlungen zufolge in der Regel in
Dänemark vollzogen. Aus diesem Grund war von der dänischen Polizei in
Fynen und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg
eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team)
eingerichtet worden.

Darüber hinaus soll die verfolgte Gruppierung auch sogenannte
Proxy-Eheschließungen in den Vereinigten Staaten und Mexiko
vermittelt haben. Das Besondere an solchen Eheschließungen ist, dass
nur einer der beiden Ehepartner anwesend sein muss, während der
andere Teil durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden kann.

Für die Organisation der Proxy-Ehen sollen die Beschuldigten
jeweils bis zu 15.000 Euro verlangt haben.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in der
Gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg und der
Bundespolizeidirektion Hannover:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/3969916

Das zweite Ermittlungsverfahren, das durch die
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Leipzig geführt wird, richtet sich gegen zwei
indische und einen pakistanischen Staatsangehörigen als
Hauptbeschuldigte. Auch hier sollen die Hauptbeschuldigten Scheinehen
zwischen Staatsangehörigen des indischen Subkontinents und
freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern aus Südosteuropa gegen Entgelt
vermittelt haben.

Ziel war es den Ermittlungen zufolge, den aus Pakistan und Indien
stammenden Begünstigten ein dauerhaftes Bleiberecht im Bundesgebiet
zu verschaffen. Die Ehen wurden dem Anschein nach überwiegend in
Zypern geschlossen. Bei einer nicht geringen Zahl der angeblich in
Zypern geschlossenen Ehen ergaben die Ermittlungen, dass den
Eheurkunden tatsächlich gar keine Eheschließungen zugrunde lagen. In
diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Urkunden gefälscht
waren.

Für das Verschaffen eines dauerhaften Aufenthaltstitels sollen die
Beschuldigten im Erfolgsfall eine Summe von jeweils bis zu 22.000
Euro verlangt haben.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in der
Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Pirna:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74159/3969908

Hintergrund: Staatsangehörige des indischen Subkontinents erhalten
in Deutschland in der Regel keinen Asyl- oder Flüchtlingsstatus.




Rückfragen bitte an:

Fragen zu den einzelnen Ermittlungsverfahren richten Sie bei Bedarf
bitte an die jeweils zuständige Bundespolizeidirektion (siehe die in
den verlinkten Pressemitteilungen aufgeführte Kontaktdaten).

Darüber hinaus:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Ivo Priebe oder Gero von Vegesack
Telefon: (0331) 9799 79410
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeipräsidium (Potsdam), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.06.2018 - 15:00 Uhr
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