Nicht vergessen: Amnestieregelung zur Abgabe von Waffen endet am 01.07.2018
(ots) -
Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des
Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung
beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich,
illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und
Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden
Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu
dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem
Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder
Polizeiwache oder montags bis donnerstags, von 08:30 bis 12:00 Uhr,
und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des
Rhein-Kreises Neuss abzugeben. Bei der Abgabe von Waffen ist
lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der
schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das
Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen
stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter
folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414,
11415.
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Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
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Datum: 13.06.2018 - 16:29 Uhr
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