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(CW/Enzkreis/KA/PF) Tipps zum Feiern anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018

ID: 1913036

(ots) - Spannende Spiele und
(hoffentlich) viele Siege für die eigene Mannschaft gehören zu einer
gelungenen Fußball-Weltmeisterschaft, egal ob zuhause, in der
Gaststätte, im Verein oder beim Public-Viewing gefeiert wird. Auch
Autokorsos als sichtliches Zeichen überbordender Freude sind zum
Standard geworden, um möglichst viele Menschen an der eigenen Freude
teilhaben zu lassen.

Die Polizei will kein Spielverderber sein. Dennoch gibt es Regeln,
die selbst bei bester Stimmung und ausgelassener Freude nicht außer
Acht gelassen werden dürfen. Wer die nachfolgenden Tipps der Polizei
beachtet, kommt über die Fußball-Weltmeisterschaft hinweg, ohne sich
oder anderen Schaden zuzufügen:

Autokorsos

-Setzen Sie sich keinesfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
ans Steuer.

-Denken Sie daran, dass es für das Anlegen von Sicherheitsgurten
und für die Helmpflicht keine Ausnahmen gibt.

-Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.

-Wenn Ihre Freunde mitfahren wollen, achten Sie darauf, ob diese
für eine Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Zudem dürfen Sie
nur so viele Freunde mitnehmen, wie Sicherheitsgurte im Fahrzeug
sind.

-Setzen Sie sich keinesfalls auf Autodächer, lehnen Sie sich
nicht aus den Fahrzeugen heraus und schwenken Sie Ihre Fahnen so,
dass Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer nicht verletzt oder
geschädigt werden können.

-Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf Anwohner, die möglicherweise
nicht in Feierlaune sind und vermeiden Sie übermäßigen Lärm.

Alkohol und Feiern

-Wer mit Alkohol als Führer eines PKWs, eines Motorrads oder
Fahrrads erwischt wird, muss wissen, dass die Polizei auch nach einem
noch so grandiosen Sieg der eigenen Mannschaft garantiert kein Auge
zudrückt.





-Denken Sie bitte auch daran, dass bei Fahrfehlern oder gar
Unfällen Ihr Führerschein schon ab einer Blutalkoholkonzentration von
0,3 Promille in Gefahr ist. Für Führerscheinneulinge in der
zweijährigen Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt
sogar die Null-Promille-Grenze.

-Damit niemand erst in die Versuchung kommt, sich alkoholisiert
ans Steuer zu setzen sollte frühzeitig geklärt werden, wie man sicher
nach Hause kommt. Bestimmen Sie deshalb schon vor Beginn der Feier
eine Person, die keinen Alkohol trinkt und die anderen sicher nach
Hause bringen kann. Benutzen Sie im Zweifelsfall öffentliche
Verkehrsmittel oder ein Taxi oder sorgen Sie für eine
Übernachtungsmöglichkeit.

-Leider greifen auch Jugendliche und Kinder, dem Vorbild der
Erwachsenen folgend, gerade bei solchen ausgelassenen Feiern
ebenfalls gerne zum Alkohol. Denn er entspannt, baut Hemmungen ab und
dient als Stimmungsmacher. Doch auch bei solchen Feiern gilt das
Jugendschutzgesetz. Deshalb dürfen alkoholische Getränke nicht an
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Das sollten
uns unsere Kinder wert sein!




Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 13.06.2018 - 16:45 Uhr
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