Zollüberprüft Hotel- und Gaststättengewerbe
(ots) - Am vergangenen Freitag haben ca. 60 Beamte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Haupt-zollamts Koblenz im Rahmen
einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Arbeitgeber und Ar-beitnehmer
im Hotel- und Gaststättengewerbe verdachtsunabhängig geprüft.
"Die Überprüfung hat gezeigt, dass sich die Zahl der
festgestellten Vorgänge, die eine weitere Überprüfung erfordern,
gegenüber der letzten Prüfung im November 2017, kaum verändert
haben.", so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden 374 Arbeitnehmer von 94
verschiedenen Un-ternehmen überprüft und 29
Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden insge-samt 44
Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Es handelt sich hierbei in
20 Fällen um den Verdacht der Beitrags-vorenthaltung und in neun
Fällen um den Verdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz ver-stoßen
wurde. Es wurden fünf Personen festgestellt, die nicht Besitz einer
erforderlichen Ar-beitserlaubnis waren, bzw. denen eine
Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist.
In sieben Fällen wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmer im
Leistungsbezug waren und ihre Arbeitsaufnahme nicht, oder nicht in
erforderlichem Umfang angezeigt haben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Koblenz
Pressesprecher
Thomas Molitor
Telefon: 0261-963557-337
E-Mail: presse.hza-koblenz(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 14.06.2018 - 07:38 Uhr
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