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Schreckschusswaffe im Handgepäck

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(ots) - Am Mittwoch kontrollierten Bundespolizisten am
Flughafen Berlin-Schönefeld einen Mann, der mit einer
Schreckschusspistole und 75 Patronen im Handgepäck fliegen wollte.

Gegen sechs Uhr erschien ein 49-jähriger Ukrainer mit einer in
Deutschland legal erworbenen automatischen Selbstlade-Gaspistole zur
Luftsicherheitskontrolle. Dabei war ihm offensichtlich nicht bewusst,
dass die Mitnahme dieser Waffe im Handgepäck verboten ist. Hinzu
kommt, dass er zum Führen dieser Waffe weiterhin einen kleinen
Waffenschein benötigt. Da der Mann eine solche Pistole ausschließlich
legal besitzen, aber nicht führen durfte, leiteten die Beamten gegen
ihn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz
ein.

Anschließend erklärten sie dem Ukrainer, dass man vom
erlaubnisfreien Besitz einer Schreckschusswaffe nicht auf ein ebenso
erlaubnisfreies Führen schließen darf. Da die Airline den Transport
der Pistole nebst der Munition auch im Großgepäck ablehnte, gab der
Ukrainer den Besitz an seiner Waffe und der Munition freiwillig auf.
Somit konnte der Mann seinen Flug noch rechtzeitig antreten.
Gaspistole und Munition sowie die weitere Bearbeitung des
Sachverhalts übernahm zuständigkeitshalber die Polizei Brandenburg.




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Datum: 14.06.2018 - 10:53 Uhr
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